Corona-Impfstoffbestellung für den 20. bis 26. Dezember

Für die Woche ab dem 20. Dezember 2021 sind erneut Höchstmengen für Comirnaty vorgegeben. Der Kinderimpfstoff wird wie angekündigt ab dem 13. Dezember vollständig ausgeliefert. Unangekündigte Lieferausfälle können jetzt beim PEI gemeldet werden.

Impfstoffbestellung

Die Bestellmenge für den Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer ist auch für die Woche ab dem 20. Dezember kontingentiert. Je Arztpraxis können bis Dienstag, den 14. Dezember 2021 um 12 Uhr, maximal 30 Impfstoffdosen (5 Vials) bestellt werden. Bisher konnte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) noch keine Angaben zur verfügbaren Impfstoffmenge machen, weshalb Kürzungen nicht ausgeschlossen werden können. Für Spikevax von Moderna und den COVID-19-Impfstoff von Janssen gibt es weiterhin keine Bestellgrenzen.

Meldung von Lieferausfällen

Auf der Webseite des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) können seit kurzem starke Kürzungen bei der Impfstofflieferung gemeldet werden, die zuvor nicht angekündigt wurden. Arztpraxen geben an, wie viel Impfstoff bestellt und wie viel letztendlich erhalten wurde. Die Meldungen sollen helfen, rasch einen Überblick über regionale Verteilungsprobleme zu erhalten. Daher sollten sie, wenn möglich, zeitnah erfolgen.

Kinderimpfstoff wird vollständig ausgeliefert

Der Kinderimpfstoff von BioNTech/Pfizer konnte erstmals für diese Woche bestellt werden. Laut Angaben des BMG werden die 800.000 georderten Dosen vollständig an die Arztpraxen ausgeliefert. Allerdings werden nicht alle Praxen den Impfstoff am Montag, den 13. Dezember, erhalten. Die Auslieferung wird aber bis spätestens Mittwoch, den 16. Dezember, abgeschlossen sein. Der nächste Bestelltermin für diesen Impfstoff ist der 4. Januar 2022 für die Woche vom 10. bis 16. Januar.

Optimierte Grundimmunisierung bei Janssen-Impfstoff

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist darauf hin, dass bei Personen, die mit der COVID-19-Vakzine Janssen (Johnson & Johnson) geimpft wurden, eine Optimierung der Grundimmunisierung mit der vollen Impfstoffdosis Spikevax (0,5 ml) erfolgen soll, falls das Vakzin von Moderna verwendet wird. Dies gilt ebenso für die dritte Impfdosis bei immundefizienten Personen. Auffrischungsimpfungen mit Spikevax erfolgen ansonsten mit der halben Dosis (0,25 ml).

Mündliche Aufklärung bei Booster ausreichend

Die Bundesärztekammer (BÄK) weist in Abstimmung mit der KBV und dem BMG darauf hin, dass die Aufklärung bei einer Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 ausschließlich mündlich erfolgen kann, wenn die Impfung in derselben Arztpraxis mit dem gleichen Impfstoff durchgeführt wird. Auf diese Weise könne die begleitende Impfdokumentation auf das Notwendigste beschränkt werden. Aus rechtlicher Sicht bestünden keine Bedenken, es sei aber ein Vermerk in der Patientenakte zu dokumentieren.

Anamnese und Nutzen-Risiko-Abwägung durchführen

Die BÄK betont, dass die übliche kurze Anamnese mit Fragen nach aufgetretenen Nebenwirkung oder neu diagnostizierten Erkrankungen auch bei Wiederholungsimpfungen durchzuführen ist. Auch das Nutzen-Risiko-Verhältnis ist in diesem Zusammenhang erneut abzuwägen.

Auf die Aufklärungsbögen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und Grünen Kreuzes ist in den Praxen hinzuweisen. Eine Aushändigung der Dokumente ist auch bei einer Booster-Impfung weiterhin möglich.

Alle weiteren Informationen rund um Impfstoffbestellungen, Lagerung, Haltbarkeit, Transport, Herstellung und Updates finden Sie hier.

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Stand:
13.12.2021
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