
Die Arztpraxen erhalten außerdem bis zum 9. Januar erhalten noch 36 Euro statt 28 Euro pro COVID-19-Impfung. Danach wird der Zuschlag von acht Euro wie zuvor nur an Wochenenden und Feiertagen gezahlt. Der Impfstoff von BioNTech/Pfizer für Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren steht weiterhin nur begrenzt zur Verfügung.
Höchstmengen für Comirnaty
Für die Woche ab dem 10. Januar 2022 stehen laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG) etwa 2,2 Millionen Impfstoffdosen von BioNTech/Pfizer für Arztpraxen und Impfzentren zur Verfügung. Die limitierte Menge macht erneut Höchstmengen für die Bestellung am Dienstag, den 4. Januar 2022, bis 12 Uhr nötig. Pro Arzt können maximal 30 Impfstoffdosen (5 Vials) Comirnaty bestellt werden. Die Arztpraxen müssen zudem mit Kürzungen rechnen. Für den COVID-19-Impfstoff von Janssen sowie Spikevax von Moderna gibt es keine Bestellgrenze.
Kinderimpfstoff wöchentlich bestellbar
Die zweite Auslieferung des Kinderimpfstoffs von BioNTech/Pfizer für 5- bis 11-Jährige erfolgt ebenfalls in der Woche vom 10. Januar. Entsprechende Bestellungen können noch bis zum 4. Januar um 12 Uhr mit dem Zusatz „für Kinder (5-11 Jahre)“ getätigt werden. Danach soll eine wöchentliche Bestellung für die jeweils folgende Woche möglich sein.
Dosen für Zweitimpfungen angeben
Laut BMG steht ausreichend Kinderimpfstoff zur Verfügung. Die KBV weist jedoch darauf hin, dass die Arztpraxen bei der Bestellung die Anzahl Impfdosen für benötigte Zweitimpfungen angeben sollen, um diese sicherzustellen. Weiterhin sollen nur Ärzte den Kinderimpfstoff bestellen, die in ihrer Praxis Kinder versorgen und die Möglichkeit haben, ein komplettes Vial mit 10 Dosen zu verbrauchen.
Booster-Impfungen ab 12 Jahren möglich
Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach erklärte in einem Brief an die Gesundheitsminister der Länder sowie den Vorsitzenden der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, dass auch Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren eine Auffrischungsimpfung erhalten könnten. Derzeit ist keiner der COVID-19-Impfstoffe für die Booster-Impfung bei Minderjährigen zugelassen, ebenso wenig gibt es hierzu eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO). Lauterbach erklärte, es bestünde dennoch bei einer Impfung im Rahmen der kürzlich geänderten Coronavirus-Impfverordnung im Falle eines Impfschadens ein Versorgungsanspruch gemäß Infektionsschutzgesetz.
Versorgungsanspruch bei Impfschaden
Auch in welchen konkreten Fällen der Versorgungsanspruch im Falle eines Impfschadens bei Auffrischungsimpfungen Minderjähriger besteht, führte Lauterbach auf. Die Impfungen seien nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft bei folgenden Personengruppen vertretbar.
- Personen ab 12 Jahren bei Impfung mit einem für die Grundimmunisierung in diesem Alter zugelassenen Impfstoff
- Personen ab 5 Jahren mit einer Immunschwäche (nach STIKO-Empfehlung)
Sowohl Comirnaty von BioNTech/Pfizer als auch Spikevax von Moderna sind ab einem Alter von 12 Jahren zugelassen. Die Impfungen unter 30-Jähriger sollen laut aktueller STIKO-Empfehlung aber nur mit Comirnaty durchgeführt werden. Für 5- bis 11-Jährige steht der spezielle Kinderimpfstoff von BioNTech/Pfizer zur Verfügung.
Der Versorgungsanspruch gelte ebenso für eine mehrfache Booster-Impfung bei Erwachsenen mit niedrigem Antikörper-Titer. Eine homologe Auffrischungsimpfung ist bei den mRNA-Impfstoffen nicht zwingend vorgeschrieben.
Ärzte rechtlich abgesichert
Durch das Schreiben besteht laut KBV nun Rechtssicherheit für impfende Ärzte bei einer zulassungsüberschreitender Anwendung von COVID-19-Impfstoffen, sofern dies nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft vertretbar ist. Gassen wies jedoch darauf hin, dass die Knappheit von Comirnaty zunehmend zu Problemen in Arztpraxen führe, die unter 30-Jährige impften. Die Möglichkeit der Booster-Impfung bei Minderjährigen habe die Situation verschärft. „Viele Jugendliche verstehen zurecht nicht, warum nicht ihr Arzt oder ihre Ärztin die Impfung durchführen kann und sie nun zum Boostern womöglich ein Impfzentrum aufsuchen müssen“, so Gassen.