
Ab Oktober gibt es einige Neuerungen im Bestellprozess von COVID-19-Impfstoffen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlichte hierzu unter anderem am 17. September 2021 eine Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen COVID-19, die vorsieht, dass das Impfzubehör für COVID-19-Impfstoffe nicht mehr wie bisher üblich mit den Vakzinen gemeinsam ausgeliefert wird, sondern eine separate Bestellung aufgegeben werden soll. So könne Zubehör nach Bedarf und falls nötig in größeren Mengen geordert werden. Die Änderungen betrafen bereits die Bestellung vom 21. September für die erste Oktoberwoche.
Die Standesvertretungen der Ärzte, Apotheker und des Großhandels hatten sich beim BMG gegen diese kurzfristige Änderung eingesetzt. Das Ministerium scheint nun auch selbst Probleme mit der schnellen Umstellung zu haben. Nach eigenen Angaben brauche das BMG noch Zeit, um Einzelheiten des neuen Bestellprozesses festzulegen. Der ursprünglichen Bestellprozess soll daher bis Ende Oktober weitergeführt werden.
Die Arztpraxen bestellen also in ihrer Apotheke weiterhin Impfstoff inklusive Zubehör auf einem Rezept. Bereits getätigte Bestellungen für die Auslieferung am 4. Oktober werden nun doch inklusive Zubehör ausgeliefert, so die KBV.