Konnektoren gehören zu den Kernelementen der Telematikinfrastruktur (TI): Sie verbinden die Praxis- bzw. Krankenhaus-IT-Systeme mit der TI und stellen zudem eine Sicherheitskomponente dar. Aus sicherheitstechnischen Gründen endet die Laufzeit eines Konnektors nach fünf Jahren. Dies ist nun bei einigen Geräten der Fall. Da bisher keine Software-basierte Lösung gefunden wurde, müssen die Konnektoren nach und nach ausgetauscht werden. Die KBV gab nun bekannt, dass den Arztpraxen die Kosten dafür vollständig erstattet werden.
Konnektoren essenziell für verschiedene Funktionen
Konnektoren werden von der gematik zugelassen und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert. Verschiedene Funktionen wie das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), das Ausstellen elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder von E-Rezepten erfordern einen funktionsfähigen Konnektor. Die ersten Geräte schalten sich bereits im September ab und müssen vorher ausgetauscht werden. Dies betrifft im Jahr 2022 etwa 15.000 Geräte der Firma CompuGroup Medical (CGM).
Umfang des Austauschs
Der Austausch beinhaltet neben einem neuen Konnektor auch die Entsorgung des Altgerätes, die Installation eines neuen Praxisausweises (SMC-B-Smartcard) sowie den Austausch der Sicherheitsmodulkarte in einem stationären Kartenterminal.
Vollständige Kostenerstattung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat sich dafür eingesetzt, dass den Arztpraxen die Kosten für den Tausch erstattet werden. Da die Krankenkassen nur einen Teil der entstehenden Kosten übernehmen wollten, schaltete die KBV das Schiedsamt ein. Dieses entschied, dass die Praxen für den Konnektortausch 2.300 Euro erhalten.
KBV lehnt Schiedsbeschluss zunächst ab
Die Ärztevertretung lehnte diesen Beschluss zunächst ab, da der Betrag die Kosten nicht vollständig gedeckt hätte. „Die Praxen, die sich an die Telematikinfrastruktur anschließen müssen und den Konnektortausch nicht zu verantworten haben, dürfen nicht auf den Kosten sitzen bleiben – auch nicht auf einem Differenzbetrag“, so KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel.
Hersteller kommt Ärzten entgegen
Der Hersteller, bei dessen Konnektoren das Sicherheitszertifikat als erstes ausläuft, hat den Preis für den Austausch nun gesenkt, sodass mit dem von der Schiedsstelle festgelegten Betrag alle Kosten gedeckt werden.
KBV fordert weitere Prüfung
Ein Beschlussantrag von KBV und Bundesärztekammer (BÄK) mit dem Ziel einer transparenten Neubewertung möglicher Alternativen zum Konnektortausch war in der Gesellschafterversammlung Anfang August abgelehnt worden. Laut KBV stimmte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dass die Mehrheit der Versammlung trägt, gegen den Antrag. Dennoch fordere die KBV weiterhin eine Prüfung des Sachverhalts durch die gematik.
Keine Alternative zum Konnektortausch
Laut dieser gebe es nach Rücksprache mit den Herstellern und dem BSI keine Möglichkeit, ein Zertifikat neu in den Konnektor einzubauen, damit der Konnektor bis zum Übergang in die TI 2.0 betriebsfähig bleibe und bis dahin nicht noch einmal ausgetauscht werden müsste, erklärte Kriedel. Die Modernisierung der TI bis 2025 (TI 2.0) soll unter anderem einen Konnektor-freien Zugang zu den TI-Diensten über das Internet beinhalten.
Praxen mit einem Konnektor der Firma CGM kommen nach jetzigem Stand an einem Austausch des Geräts nicht vorbei, so die KBV „Wir empfehlen allen Praxen, die von der CGM angeschrieben werden und deren Konnektor-Zertifikat demnächst ausläuft, die Geräte gegen neue – gegebenenfalls auch von einem anderen Hersteller – austauschen zu lassen und sich mit ihrem Dienstleister vor Ort in Verbindung zu setzen“, betonte Kriedel.