Spikevax – Das muss bei der verlängerten Haltbarkeitsdauer beachtet werden

Die verlängerte Haltbarkeit des Covid-19-Impfstoffs von Moderna Spikevax ist nur möglich, wenn das Produkt zuvor neun Monate lang ununterbrochen bei -50°C bis -15°C gelagert wurde.

Spikevax

Hintergrund

Das Pharmaunternehmen Moderna kommunizierte bereits im August über eine alternative Verwendungsdauer ihres Covid-19-Impfstoffs Spikevax (Elasomeran). Demnach sind Produkte unter bestimmten Umständen statt neun Monate zwölf Monate anwendbar. Diese Änderung basiert auf den verfügbaren Stabilitätsdaten.

Jetzt informiert Moderna abermals über die verlängerte Haltbarkeit. Demnach gilt diese nur für Durchstechflaschen und Fertigspritzen mit einem aufgedruckten Verfallsdatum „September 2022“ oder später und auch nur dann, wenn das Produkt neun Monate lang ununterbrochen bei -50°C bis -15°C gelagert wurde.

Die alternative Verwendungsdauer ist nicht anwendbar auf Durchstechflaschen oder Fertigspritzen mit einem aufgedruckten Verfallsdatum „August 2022“ oder früher.

Verkürzung der zulässigen Verwendungsdauer

Laut Moderna geht die Verlängerung der Haltbarkeit mit einer Verkürzung der zulässigen Verwendungsdauer unter den Bedingungen der Kurzzeitlagerung einher – das heißt, wenn die Produkte bei 2°C bis 8°C aufbewahrt wurden. In diesem Fall verkürzt sich die zulässige Verwendungsdauer von 30 Tagen auf 14 Tage.

Demnach ergeben sich zwei Optionen:

  1. Bei einer Lagerung ≤9 Monaten zwischen -50°C und -15°C kann Spikevax nach der Entnahme aus dem Gefrierschrank lichtgeschützt im Kühlschrank bei 2°C bis 8°C für maximal 30 Tage aufbewahrt werden.
  2. Bei einer Lagerung >9–12 Monaten zwischen -50°C und -15°C ist Spikevax nach Auftauen und lichtgeschützter Einlagerung bei 2°C bis 8°C innerhalb von höchstens 14 Tagen aufzubrauchen.

Hinweis: Die Gesamtverwendungsdauer von neun Monaten (aufgedrucktes Verfalldatum) bzw. zwölf Monaten (aufgedrucktes Verfalldatum plus drei Monate) darf nicht überschritten werden.

Autor:
Stand:
18.11.2022
Quelle:
  1. Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN), Infoschreiben, September 2022.
  2. Moderna, Fachinformation, Stand Oktober 2022.
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