
Der Wirkstoff Acitretin ist zur Behandlung von schweren und schwersten Verhornungsstörungen der Haut (z.B. Psoriasis, Ichthyosis, Lichen ruber planus) zugelassen. Aufgrund des bekannten teratogenen Risikos ist Acitretin für Frauen im gebärfähigen Alter kontraindiziert, es sei denn, eine Schwangerschaft wurde vor der Therapie ausgeschlossen und es ist eine wirksame und andauernde Empfängnisverhütung während der Behandlung und nach Therapieende gewährleistet.
Acitretin: Ausweitung des Kontrazeptionszeitraumes
Laut BfArM wird der bisherige 2-Jahres-Kontrazeptionszeitraum nach Therapieende als nicht ausreichend angesehen. Deshalb soll er nun auf 3 Jahre ausgeweitet werden. Außerdem dürfen die Patientinnen auch bis 3 Jahre danach kein Blut spenden.
Kein Alkohol während der Therapie
Acitretin kann durch Alkoholkonsum zu Etretinat verstoffwechselt werden. Etretinat lagert sich im Fettgewebe ab und hat eine sehr lange Halbwertszeit von 120 Tagen. Es wirkt hochgradig teratogen. Deshalb ist während und 2 Monate nach Beendigung der Therapie der Konsum von Alkohol für Patientinnen verboten.