
Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mitteilt, werden die am 3. April 2020 durch das BfArM bekanntgegebenen Regelungen und Empfehlungen zur Sicherstellung der Versorgung chronisch Kranker mit Hydroxychloroquin-haltigen Arzneimitteln wieder aufgehoben.
Das BfArM hatte im April darüber informiert, dass Hydroxychloroquin-haltige Arzneimittel ambulant nur unter Angabe einer der zugelassenen Indikationen verordnet werden sollten; zudem wurde eine Mengenbeschränkung je Verordnung festgelegt.
Nach Überprüfung aller dem BfArM vorliegenden Informationen, kommt das Bundesinstitut nun zu dem Schluss, dass sich die Versorgungslage stabilisiert hat. Es sei davon auszugehen, dass eine ausreichende Menge an Hydroxychloroquin-haltigen Arzneimitteln für ärztliche Verschreibungen gemäß den zugelassenen Indikationen verfügbar ist.