
Nicht alle Rabattpartner der Barmer vom Rückruf betroffen. Während die Rabattarzneimittel Valsartan AbZ, Valsartan Heumann und Valsartan comp.AbZ vom Rückruf betroffen sind, gibt es aber auch nicht betroffene Rabattvertrags-Arzneimittel der Barmer:
Mehrkosten-Übernahme
Die Übernahme der Kosten betrifft nicht nur die obligatorischen Zuzahlungsbeträge sondern auch die eventuell anfallenden Mehrkosten für ein alternatives Valsartan. Zwar müssen die Patienten diese Mehrkosten zunächst aus eigener Tasche in der Apotheke entrichten, aber sie können die Quittung über die angefallenen Mehrkosten dann nachträglich bei ihrer zuständigen Barmer Geschäftsstelle einreichen und erhalten diese dann zurückerstattet.
Wichtig zu wissen: Die Übernahme der Mehrkosten ist nur vorgesehen, wenn es zu offiziell bekannten Lieferengpässen der Mehrkosten-freien Arzneimittel kommt.
Keine Aut-idem-Kreuze setzen
Um einen Austausch möglich zu machen, sollte der verordnende Arzt darauf achten, das sogenannte „Aut idem“-Feld auf dem Kassenrezept nicht angekreuzt wird, um einen Austausch zuzulassen.