Barmer übernimmt Zuzahlung für alternative Valsartan-Verordnungen

Wie alle gesetzlichen Krankenkassen hat auch die Barmer Rabattverträge mit einzelnen Unternehmen. Obwohl nicht alle Rabattpartner vom Rückruf betroffen sind, informiert die Krankenkasse ihre Mitglieder, dass eventuell notwendige Alternativpräparate von der Kasse übernommen werden.

Zuzahlung Arzneimittel

Nicht alle Rabattpartner der Barmer vom Rückruf betroffen. Während die Rabattarzneimittel Valsartan AbZ, Valsartan Heumann und Valsartan comp.AbZ vom Rückruf betroffen sind, gibt es aber auch nicht betroffene Rabattvertrags-Arzneimittel der Barmer:

Mehrkosten-Übernahme

Die Übernahme der Kosten betrifft nicht nur die obligatorischen Zuzahlungsbeträge sondern auch die eventuell anfallenden Mehrkosten für ein alternatives Valsartan. Zwar müssen die Patienten diese Mehrkosten zunächst aus eigener Tasche in der Apotheke entrichten, aber sie können die Quittung über die angefallenen Mehrkosten dann nachträglich bei ihrer zuständigen Barmer Geschäftsstelle  einreichen und erhalten diese dann zurückerstattet.

Wichtig zu wissen: Die Übernahme der Mehrkosten ist nur vorgesehen, wenn es zu offiziell bekannten Lieferengpässen der Mehrkosten-freien Arzneimittel kommt.

Keine Aut-idem-Kreuze setzen

Um einen Austausch möglich zu machen, sollte der verordnende Arzt darauf achten, das sogenannte „Aut idem“-Feld auf dem Kassenrezept nicht angekreuzt wird, um einen Austausch zuzulassen.

Autor:
Stand:
12.07.2018
Quelle:

Barmer Krankenkasse

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