Bessere Versorgung für Schwerhörige

Ab dem 1. November 2013 wird der Festbetrag für die Versorgung von Schwerhörigen nahezu verdoppelt. Das hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Anfang Juli beschlossen.

Bessere Versorgung für Schwerhörige

Berlin – Ab dem 1. November 2013 wird der Festbetrag für die Versorgung von Schwerhörigen nahezu verdoppelt. Das hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Anfang Juli beschlossen.

Künftig gilt für die Versorgung von schwerhörigen Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ein Festbetrag von 784,94 Euro inkl. MwSt – derzeit liegt er bei 421,28 Euro inkl. MwSt. Der Aufwand für die Nachsorge ist anders als bisher nicht mehr im Festbetrag enthalten, sondern wird gesondert vergütet.

Kostensteigerung auf etwa eine Milliarde

Pro Jahr werden schätzungsweise mehr als 500.000 Versicherte mit Hörhilfen versorgt. Durch die Erhöhung des Festbetrages und der zusätzlichen Finanzierung der Nachsorge können sich die jährlichen Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Hörhilfen auf knapp eine Milliarde Euro erhöhen. .

Autor:
Stand:
30.08.2013
Quelle:

GKV Spitzenverband

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