
Erstmalig nach Inkrafttreten des Arzneimittel-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) in 2011 konnte für einen Wirkstoff aus dem Indikationsbereich Epilepsie ein Erstattungsbetrag mit dem GKV-Spitzenverband vereinbart werden. Aufgrund des erfolgreichen Abschlusses der Preisverhandlungen steht Briviact® (Brivaracetam) weiterhin zur Zusatzbehandlung fokaler Anfälle mit oder ohne sekundäre Generalisierung bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 16 Jahren mit Epilepsie zur Verfügung.
Am 15.02.2016 hatte UCB das Antikonvulsivum Briviact® (Brivaracetam) in den deutschen Markt eingeführt. Der GKV-Spitzenverband und UCB haben sich nun auf Grundlage der frühen Nutzenbewertung nach dem Arzneimittelmarkt Neuordnungsgesetz (AMNOG) auf einen Erstattungsbetrag für Briviact® geeinigt.
Brivaracetam (Briviact®) ist somit weiterhin erhältlich und kann ohne Einschränkungen im zugelassenen Indikationsbereich verordnet werden.
Laut Hersteller wird Briviact in Kürze mit neuen Pharmazentralnummern für den Markt bereitgestellt.