
Ansteckungsgefahr Tränenflüssigkeit
Erste Erkenntnisse zur Ansteckungsgefahr durch Tränenflüssigkeit deuten darauf hin, dass SARS-CoV-2 bei COVID-19-Patienten in dieser nur dann zu finden war, wenn die Bindehaut Entzündungszeichen aufgewiesen hatte. Eine kleine Studie aus Singapur an 17 COVID-19-Patienten mit Atemwegsproblemen ergab, dass die Ansteckungsgefahr durch Tränenflüssigkeit gering ist. Chinesische Wissenschaftler fanden Viren in der Tränenflüssigkeit eines COVID-19-Patienten, der gleichzeitig unter einer Bindehautentzündung litt. Die American Academy of Opthalmology weist in einem Coronavirus-Update für Ophthalmologen darauf hin, dass das Virus eine Bindehautentzündung verursachen kann.
Konkrete Zahlen, wie hoch das Risiko für Augenärzte ist, sich mit COVID-19 zu infizieren, liegen für Deutschland derzeit zwar nicht vor, doch wissen wir, so Professor Dr. med. Thomas Reinhard, Generalsekretär der DOG, dass sich in China vor allem HNO- und Augenärzte aufgrund des engen Patientenkontakts mit dem Virus angesteckt haben.
„Deshalb gehen wir davon aus, dass Ophthalmologen ebenso wie HNO-Ärzte, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen oder Zahnärzte zu den Hochrisikogruppen gehören“, ergänzt DOG-Mediensprecher Professor Dr. med. Horst Helbig.
Infektionsrisiko minimieren
Um die Infektionsgefahr zu minimieren, raten die DOG-Experten allen Augenärzten und ihren Patienten:
- bei der Augenuntersuchung Schutzmasken zu tragen
- Spuckschutzschilde an der Spaltlampe anzubringen
- nicht zwingend notwendige Eingriffe mit Rücksicht auf die Patienten unbedingt verschieben
Zu den aufschiebbaren Eingriffen gehören:
- Operationen des Grauen Stars
- kosmetische Operationen an den Augenlidern
- operative Korrekturen von Fehlsichtigkeiten
Vor allem Patienten, die eine Katarakt-Operation planen, gehören häufig altersbedingt zur Risikogruppe und sollten nicht unnötig gefährdet werden, so die DOG. Auch aufschiebbare Arzttermine wie bspw. routinemäßige Check-ups oder das Einholen einer Zweitmeinung sollten aktuell vermieden werden.
Welche Behandlungen sollen stattfinden?
Die DOG rät allerdings Injektionsbehandlungen der altersabhängigen Makuladegeneration (AMD) durchzuführen, damit sich das Sehvermögen der Patienten nicht unwiederbringlich verschlechtert.
Auch Hornhaut-Transplantationen sollen von den Einschränkungen nicht betroffen sein. Da ein Mangel an Transplantaten bestehe, wäre es ethisch nicht vertretbar, gespendetes Material zu verwerfen.
Die DOG betont weiterhin, dass auch die Versorgung von Notfällen und dringenden Augenkrankheiten sowohl ambulant in Praxen als auch ambulant und stationär in Kliniken gesichert werde.