Neue Kodes für Coronavirus-Schutzimpfung

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat nach den Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation die ICD-10-GM angepasst. Neu eingeführt wurden die Diagnoseschlüssel U11.9 und U12.9 ! für eine Impfung gegen COVID-19 und unerwünschte Nebenwirkungen von Corona-Impfstoffen.

EBM, Abrechnung

Neue Schlüsselnummern im PVS

Ab 01. April 2021 sollen die neuen Kodes im Praxisverwaltungssystem (PVS) zur Verfügung stehen. Nach Paragraf 295 SGB V in der vertragsärztlichen Versorgung sind die Schlüsselnummern U11.9 G für eine Impfung gegen COVID‐19 und U12. 9! für unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen anzuwenden. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Kode Z25.8 (Notwendigkeit der Impfung gegen sonstige näher bezeichnete einzelne Viruskrankheiten) angeben werden.

Kodes U11.9 und U12.9 !

Die neuen Diagnoseschlüssel auf der Abrechnung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind für folgende Situationen vorgesehen:

  • U11.9: Notwendigkeit der Impfung gegen COVID-19, nicht näher bezeichnet: Dieser Kode ist anzuwenden, wenn das Gesundheitswesen zum Zweck einer Corona-Schutzimpfung in Anspruch genommen wird.
  • U12.9 !: Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet: Dieser Schlüssel beschreibt Fälle, bei denen der Zusammenhang eines aktuellen, anderenorts kodierten Zustands mit einer Nebenwirkung durch einen sachgerecht verabreichten Corona-Impfstoff kodiert werden soll.

Ausrufezeichenkodes

Bei den Kodes U07.1 !, U07.2 !, U09.9 !, U12.9 ! und U99.0 ! handelt es sich nach der ICD-10-GM um sogenannte Ausrufezeichenkodes. Diese Zusatzkodes enthalten eine ergänzende Information und müssen mit mindestens einem weiteren für eine Primärverschlüsselung zugelassenen Diagnoseschlüssel kombiniert werden. Beim Kode U12.9 ! sind alle Zusatzkennzeichen (G, V, A, Z) möglich.

Cave: Das Ausrufezeichen gehört lediglich zur Bezeichnung des Kodes und wird nicht bei der Kodierung angegeben.

Fallkonstellationen

Bei einem Patienten besteht die Indikation für eine Impfung gegen COVID-19. Kontraindikationen gibt es keine. Der Patient willigt in die Schutzimpfung ein. Die richtige Kodierung ist:

  • U11.9 G Notwendigkeit der Impfung gegen COVID-19, nicht näher bezeichnet

Einen Tag nach der verabreichten Corona-Schutzimpfung erscheint der Patient mit Fieber. Wurden andere Ursachen für das Fieber ausgeschlossen und liegt eine Impfreaktion nahe, lautet die Kodierung:

  • R50.88 G Sonstiges näher bezeichnetes Fieber
  • U12.9 G Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet

Bisherige mit dem Coronavirus assoziierte Kodes

KodeErläuterung
U07.1 GCOVID-19, Virus nachgewiesen
U07.2 GCOVID-19, Virus nicht nachgewiesen
U99.0 GSpezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2
Z20.8 GKontakt mit und Exposition gegenüber sonstigen übertragbaren Krankheiten
Z22.8 GKeimträger sonstiger Infektionskrankheiten
J06.9 GAkute Infektion der oberen Atemwege, nicht näher bezeichnet
R43.8 GSonstige und nicht näher bezeichnete Störungen des Geruchs- und Geschmackssinns
J12.8 GPneumonie durch sonstige Viren
U08.9 GCOVID-19 in der Eigenanamnese, nicht näher bezeichnet
U09.9 GPost-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet
U10.9 GMultisystemisches Entzündungssyndrom in Verbindung mit COVID-19, nicht näher bezeichnet

 

Autor:
Stand:
25.03.2021
Quelle:
  1. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Praxisnachrichten: Coronavirus-Schutzimpfung: Zwei neue Kodes ab April, 19. März 2021.
  2. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Praxisinfo: Coronavirus: Empfehlungen zum Kodieren, abgerufen am 21. März 2021.
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