Desinfektionsmittel knapp, können Apotheken aushelfen?

Desinfektionsmittel sind in Deutschland größtenteils ausverkauft. Die EU-Biozidverordnung verbietet Apotheken allerdings die Herstellung, wenn sie hierfür keine Zulassung haben.

Rezeptur Apotheke

Hintergrund

Die Angst vor dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) hat einige Menschen dazu veranlasst sich nicht nur mit Lebensmitteln, sondern auch mit Desinfektionsmitteln sowie mit Atemschutzmasken zu bevorraten. Diese Hamsterkäufe führten dazu, dass nun vielerorts Atemschutzmasken und Desinfektionsmittel nicht mehr verfügbar sind.

Biozid-Verordnung verbietet Herstellung

Seit Inkrafttreten der Biozid-Verordnung im Jahr 2016 gilt für Apotheken das Herstellungsverbot von Isopropanol, auch Isopropylalkokol, 2-Propanol genannt,  sowohl für Flächen- als auch für Händedesinfektionsmittel. Theoretisch kann zwar jede Apotheke die Herstellungs-Zulassung beantragen, doch hierzu müssten umfangreiche Wirkstoff- und Produktdossiers eingereicht werden und hohe Kosten kämen auf den jeweiligen Antragsteller zu.

Im Falle eines Notfalls kann laut § 55 Biozidverordnung eine zuständige Behörde befristet für eine Dauer von höchstens 180 Tagen die Bereitstellung eines Biozidprodukts (…) für eine beschränkte und kontrollierte Verwendung unter der Aufsicht der zuständigen Behörde gestatten, wenn dies aufgrund einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit, die Tiergesundheit oder für die Umwelt notwendig ist, die mit anderen Mitteln nicht eingedämmt werden kann.

Dieser „Notfall“ dürfte mit der aktuellen Nicht-Verfügbarkeit der Desinfektionsmittel wohl gegeben sein.

Händewaschen ist ausreichend

Zu den wichtigsten Vorkehrungen, um sich vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) zu schützen, zählt die Handhygiene. Experten halten hierbei Desinfektionsmittel im Alltag für unnötig. Wasser und Seife reichen völlig aus, so auch das Robert-Koch-Institut (RKI). Für Kliniken und für den Umgang mit infizierten Patienten sieht das natürlich anders aus.

Welche Desinfektionsmittel wirken?

SARS-CoV-2 gehört zu den Viren mit Virushülle. Während unbehüllte Viren infizierte Zellen durch Zerstörung der Wirtszelle verlassen, können behüllte Viren ohne Lyse freigesetzt werden. Behüllte Viren sind durch Desinfektionsmittel einfacher abzutöten als ihre unbehüllten Kollegen.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt, dass Desinfektionsmittel einen Alkoholgehalt von 80% Ethanol oder 75% Isopropylalkohol aufweisen sollten. Eine genaue Herstellungsanweisung finden Sie hier.

Laut RKI sind zur chemischen Desinfektion bei SARS-CoV-2 Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit, mit dem Wirkungsbereich "begrenzt viruzid" (wirksam gegen behüllte Viren) anzuwenden. Mittel mit erweitertem Wirkbereich gegen Viren wie "begrenzt viruzid PLUS" oder "viruzid" können ebenfalls verwendet werden. Geeignete Mittel enthalten die Liste der vom RKI geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren (RKI-Liste) und die Desinfektionsmittel-Liste des Verbundes für Angewandte Hygiene (VAH-Liste).

Quelle:
  1. VERORDNUNG über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32012R0528&from=DE
  2. Empfehlungen des Robert Koch-Institutes https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Hygiene.html
  3. https://www.fip.org/file/4428
  4. RKI: Ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Allgemeinbevölkerung zum Schutz vor akuten respiratorischen Infektionen sinnvoll? https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Mund_Nasen_Schutz.html
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