
Hintergrund
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) der Generation 2.0 (G2) ist bald für viele Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) Pflicht; beispielsweise ab 01. Juli 2021 für die elektronische Patientenakte oder ab 1. Oktober 2021 für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Normalerweise sollte die Zeitspanne vom Antrag bis zur Zustellung zwischen 15 und 20 Werktage dauern. Allerdings gibt es bei der Herstellung der Chipkarte Schwierigkeiten. Aufgrund von Produktionsproblemen können derzeit Wartezeiten von zwei bis drei Monaten entstehen. Deshalb appelliert Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), den eHBA rechtzeitig zu bestellen.
Was ist der eHBA G2?
Der eHBA der 2. Generation ist eine Chipkarte, die als Sichtausweis den klassischen Arztausweis aus Papier ersetzen soll. Das Dokument dient dazu, die Sicherheit der Telematikinfrastruktur zu verbessern und eine digitale Kommunikation von Heilberufsangehörigen untereinander sowie mit weiteren Institutionen des Gesundheitswesens innerhalb der TI zu ermöglichen.
Wofür wird der eHBA G2 benötigt?
Mit dem eHBA können Vertragsärzte und –psychotherapeuten digitale Dokumente rechtsverbindlich mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) unterzeichnen und Zugang zu besonders geschützten Daten oder Diensten erhalten. Medizinische Fachanwendungen, für die der Gesetzgeber einen eHBA G2 voraussetzt, sind:
- die elektronische Patientenakte (ePA)
- das elektronische Rezept (eRezept)
- die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
- der elektronische Medikationsplan (eMP)
- der elektronische Arztbrief (eAB)
- der Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
- das Notfalldatenmanagement (NFDM)
Zudem weist der eHBA den Eigentümer in der elektronischen Welt als Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeut aus und ermöglicht einen sicheren Zugang zu Mitgliederportalen von KVen und Kammern.
Wie bekomme ich den eHBA G2?
Der elektronische Heilberufsausweis G2 muss zunächst bei der zuständigen Landesärztekammer bzw. Landespsychotherapeutenkammer oder über die Online-Portale der Hersteller beantragt werden. Da es sich bei dem eHBA um ein personenbezogenes Dokument handelt, ist zum Nachweis der Identität ein Identifizierungsverfahren (zum Beispiel ein Postident) erforderlich. Nach positiver Antragsprüfung wird eine Vorgangsnummer ausgegeben, um den Ausweis zu bestellen. Nach der Produktion wird die Chipkarte per Einschreiben zugeschickt. Anschließend hat man 28 Tagen Zeit, den eHBA G2 über ein Online-Portal freizuschalten.
Fristen
Die aktuelle Produktionsproblematik der Kartenhersteller könnte sich auf die Einführungsfristen des elektronischen Heilberufsausweises auswirken. „Wir haben deshalb Zweifel, ob es möglich sein wird, rechtzeitig zum 1. Juli (ePA) oder auch zum 1. Oktober (eAU) alle Praxen damit ausgestattet zu haben“, so Kriedel. Dennoch sollten Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten nicht auf eine Verschiebung der Fristen vertrauen und ihren eHBA rechtzeitig bestellen, mahnt die KBV. Um die Schwierigkeiten zu beheben, wurde bereits mit den Herstellern über eine Erweiterung der Produktionskapazitäten gesprochen. Überdies hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) der Bitte der KBV entsprochen, dass der Praxisausweis (sogenannte SMC-B-Karte) noch länger auch ohne eHBA bestellbar bleibt. Diese Option ist bis zum 31. Mai möglich.