Gesundheitsministerkonferenz zu Corona-Auffrischimpfungen

Innerhalb der Gesundheitsministerkonferenz wurde der Personenkreis erweitert, der auf eigenen Wunsch Auffrischimpfungen mit einem mRNA-Corona-Impfstoff erhalten soll.

Konferenz

Hintergrund seien präventive Gesichtspunkte im Sinne einer gesundheitlichen Vorsorge mit Blick auf einen sicheren Herbst und Winter.

Bereits Anfang August hatten die Gesundheitsminister der Länder im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit angeregt, bestimmten Personen Auffrischimpfungen anzubieten.

In Ergänzung dazu wurden deshalb auf „Grundlage vorliegender Studiendaten zur positiven Schutzwirkung einer Auffrischimpfung“ folgende Beschlüsse gefasst:

  • Neben Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen wird den dort tätigen Pflegekräften und weiteren Beschäftigten auf eigenen Wunsch ebenfalls eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff angeboten, sofern die vollständige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt.
  • Eine Auffrischimpfung kann darüber hinaus sofort in Erwägung gezogen werden bei denjenigen, die beruflich in regelmäßigem Kontakt mit infektiösen Menschen stehen (z. B. medizinisches Personal ambulant und stationär, Personal des Rettungsdienstes, mobile Impfteams), sofern die vollständige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt.
  • Eine Auffrischimpfung kann zum jetzigen Zeitpunkt nach individueller Abwägung, ärztlicher Beratung und Entscheidung wahrgenommen werden durch die die Personengruppe der über 60-jährigen, bei denen die vollständige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt. Der Nutzen einer vorsorglichen Auffrischimpfung für diese Personengruppe, für die ein hohes Risiko für schwere Verläufe bei einer COVID-19-Infektion besteht, ist bereits hinreichend belegt.
  • Das Impfquoten-Monitoring (DIM) des Robert Koch-Instituts weist die Auffrischimpfungen gesondert aus. Die technischen Anpassungen wurden vorgenommen. Die Länder werden dafür Sorge tragen, dass die bis dahin in der Verantwortung der Länder bereits verabreichten Auffrischimpfungen an das DIM nachgemeldet werden.
  • Die technische Umsetzung der Abbildung von Auffrischimpfungen im digitalen Impfnachweis befindet sich in der finalen Phase und wird im Laufe dieser Woche nutzbar sein.
  • Das Paul-Ehrlich-Institut erwartet bei der Co-Administration von inaktivierten Influenza- und COVID-19-mRNA-Impfstoff (Impfungen am gleichen Tag an unterschiedlicher Extremität) keine deutlichen Unterschiede in der Immunogenität. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich auch die Ständige Impfkommission mit der Frage, ob eine Influenza- und die COVID-19-mRNA-Impfung einer Person zeitgleich in einem Termin erfolgen kann. Da die Grippeimpfungen im September starten, ist eine zeitnahe Empfehlung der STIKO hierzu erbeten.

STIKO-Empfehlung für September erwartet

Bislang liegt noch keine Empfehlung der STIKO zu den Auffrischimpfungen vor. Diese wird allerdings noch für September erwartet. Angepasst wurde inzwischen die Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Seit 1. September können Auffrischimpfungen erfolgen und abgerechnet werden. Die Verordnung sieht keine Einschränkungen auf bestimmte Personengruppen vor.

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