
Die Europäische Kommission hat am 25. Juli 2022 eine neue Haltbarkeitsdauer für den COVID-19-Impfstoff (inaktiviert, adjuvantiert) Valneva des Unternehmens Valneva Austria GmbH genehmigt. Der Impfstoff ist anstelle von 15 Monaten nun 18 Monate verwendbar, vorausgesetzt er wurde korrekt im ungeöffneten Behälter im Kühlschrank bei 2–8°C gelagert.Die dreimonatige Verlängerung gilt für alle nach dem Genehmigungsdatum produzierten Impfstoffchargen, kann aber auch rückwirkend auf Impfstoffchargen angewandt werden, die vor dem 25.07.2022 hergestellt wurden.
Das heißt: Impfstoff in Faltschachteln, Mehrdosendurchstechfläschchen und Rückverfolgbarkeitsaufkleber mit einem aufgedruckten Verfallsdatum von 09/2022 können bei Einhaltung der zugelassenen Lagerbedingungen drei Monate über das aufgedruckte Verfallsdatum hinaus verwendet werden.
Das betrifft die Chargen CV00001, CV00002 und CV00003.
Auf Faltschachteln, Mehrdosendurchstechfläschchen und Rückverfolgbarkeitsaufklebern mit einem aufgedruckten Verfallsdatum nach 09/2022 wurde die 15-monatige Haltbarkeitsdauer bereits berücksichtigt. Ebenso wurde die Produktinformation mit der neuen Haltbarkeit von 18 Monaten aktualisiert.
Lagerbedingungen
Ungeöffnete Mehrdosendurchstechfläschchen müssen im Kühlschrank bei 2–8°C gelagert werden. Nicht einfrieren. Der Hersteller empfiehlt die Aufbewahrung im Umkarton, um den Inhalt vor Licht zu schützen.
In ungeöffneten Behältnissen ist der COVID-19-Impfstoff (inaktiviert, adjuvantiert) Valneva bei 25°C für insgesamt sechs Stunden stabil. Diese Temperatur wird zwar nicht für die Lagerung oder den Versand empfohlen, kann aber bei vorübergehenden Temperaturüberschreitungen während der Lagerung bei 2–8°C als Entscheidungshilfe über die weitere Impfstoffverwendung dienen.