Starttermin des E-Rezepts bleibt bestehen

Die KBV geht davon aus, dass die Prozesse um das E-Rezept bis zum verpflichtenden Start im Januar 2022 nicht einwandfrei funktionieren werden. Da der Starttermin feststeht, wurde nun eine Richtlinie festgelegt, damit die Papierform im Einzelfall ersatzweise bei technischen Schwierigkeiten genutzt werden kann.

Rezeptübergabe

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) forderte Ende Oktober einen Aufschub des E-Rezepts und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) auf den 1. Juli 2022. Da die Starttermine gesetzlich vorgeschrieben sind und von der KBV nicht verschoben werden können, hat die Vereinigung nun eine neue Richtlinie festgesetzt. Hiernach dürfen einzelne Arztpraxen bis Ende Juni 2022 auch noch mit der Papierform arbeiten, wenn technische Schwierigkeiten bei der Digitalisierung auftreten, um die Versorgung der Patienten sicherzustellen.

KBV: Flächendeckende Verfügbarkeit der TI bis Mitte 2022

Nach Ansicht der KBV seien die Produkte der Telematikinfrastruktur (TI) nicht ausgereift und ein einwandfreies Zusammenwirken der einzelnen Komponenten bis 1. Januar 2022 unwahrscheinlich, so KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Zudem benötigten die Arztpraxen ausreichend Zeit, um alle Prozesse umzustellen. Die KBV geht davon aus, dass das E-Rezept und die eAU frühestens Mitte des Jahres 2022 flächendeckend zur Verfügung stehen werden.

Ersatzverfahren soll Praxisbetrieb sicherstellen

Die Richtlinie soll daher den reibungslosen Praxisbetrieb zu Beginn des Jahres sicherstellen. Die etablierten Prozesse in Papierform können dann genutzt werden, wenn die elektronischen Prozesse technisch nicht umsetzbar sind. Die Regelung der KBV gilt bis zum 30. Juni 2022.

Kein Widerspruch zu E-Rezept-Start

Die Richtlinie deckt sich mit der Änderung des fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) durch das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG). Laut §360 SGB V ist das E-Rezept zwar ab 1. Januar 2022 verpflichtend, dies gilt allerdings nicht, wenn die Nutzung aus technischen Gründen im Einzelfall nicht möglich ist. Eine Sprecherin der Gematik betonte, durch die KBV-Richtlinie ändere sich an den gesetzlich festgelegten Terminen zur Einführung nichts und verdeutlicht. "Hier geht es um das Ersatzverfahren, falls Ärztinnen und Ärzte technisch nicht in der Lage sind, die eAU oder das E-Rezept anzuwenden."

Technische Voraussetzungen in Praxen schaffen

Die Arztpraxen sind weiterhin aufgefordert, die nötigen TI-Komponenten, wie den elektronischen Heilberufsausweis und einen KIM-Dienst schnellstmöglich zu bestellen.

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