Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) forderte Ende Oktober einen Aufschub des E-Rezepts und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) auf den 1. Juli 2022. Da die Starttermine gesetzlich vorgeschrieben sind und von der KBV nicht verschoben werden können, hat die Vereinigung nun eine neue Richtlinie festgesetzt. Hiernach dürfen einzelne Arztpraxen bis Ende Juni 2022 auch noch mit der Papierform arbeiten, wenn technische Schwierigkeiten bei der Digitalisierung auftreten, um die Versorgung der Patienten sicherzustellen.
KBV: Flächendeckende Verfügbarkeit der TI bis Mitte 2022
Nach Ansicht der KBV seien die Produkte der Telematikinfrastruktur (TI) nicht ausgereift und ein einwandfreies Zusammenwirken der einzelnen Komponenten bis 1. Januar 2022 unwahrscheinlich, so KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Zudem benötigten die Arztpraxen ausreichend Zeit, um alle Prozesse umzustellen. Die KBV geht davon aus, dass das E-Rezept und die eAU frühestens Mitte des Jahres 2022 flächendeckend zur Verfügung stehen werden.
Ersatzverfahren soll Praxisbetrieb sicherstellen
Die Richtlinie soll daher den reibungslosen Praxisbetrieb zu Beginn des Jahres sicherstellen. Die etablierten Prozesse in Papierform können dann genutzt werden, wenn die elektronischen Prozesse technisch nicht umsetzbar sind. Die Regelung der KBV gilt bis zum 30. Juni 2022.
Kein Widerspruch zu E-Rezept-Start
Die Richtlinie deckt sich mit der Änderung des fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) durch das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG). Laut §360 SGB V ist das E-Rezept zwar ab 1. Januar 2022 verpflichtend, dies gilt allerdings nicht, wenn die Nutzung aus technischen Gründen im Einzelfall nicht möglich ist. Eine Sprecherin der Gematik betonte, durch die KBV-Richtlinie ändere sich an den gesetzlich festgelegten Terminen zur Einführung nichts und verdeutlicht. "Hier geht es um das Ersatzverfahren, falls Ärztinnen und Ärzte technisch nicht in der Lage sind, die eAU oder das E-Rezept anzuwenden."
Technische Voraussetzungen in Praxen schaffen
Die Arztpraxen sind weiterhin aufgefordert, die nötigen TI-Komponenten, wie den elektronischen Heilberufsausweis und einen KIM-Dienst schnellstmöglich zu bestellen.