KBV fordert Aufschub des E-Rezepts

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bezweifelt, dass die Produkte der TI bis zum 1. Januar 2022 voll funktionsfähig sind. Sie fordert daher die Einführung des E-Rezepts und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung um ein halbes Jahr aufzuschieben.

E-Rezept Arzt

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran. Bis zum 1. Januar 2022 soll das elektronische Rezept (E-Rezept) bundesweit eingeführt werden. Derzeit läuft die Testphase in der Fokusregion Berlin-Brandenburg die aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen bis Ende November 2021 verlängert wurde. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert nun die Einführung des E-Rezepts und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) auf den 1. Juli 2022 zu verschieben.

Zusammenwirken der TI-Produkte nicht ausgereift

Als Grundproblem nennt KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel, dass die Produkte der Telematikinfrastruktur (TI) nicht ausgereift seien. Dass die einzelnen Anwendungen bis Jahresende technisch funktionieren, hält er zwar für möglich, allerdings bezweifelt Kriedel, dass das Zusammenspiel der einzelnen Komponenten bis dahin einwandfrei laufen wird. Zu bedenken sei, dass Produkte von über 100 Anbietern für Praxisverwaltungssysteme, über 100 Krankenkassen, mehreren Herstellern für Konnektoren und zahlreichen KIM-Anbietern zusammenwirken müssten. 

Vollständige Funktionsfähigkeit gefordert

Gerade am Anfang habe es bei den E-Rezepten viele Fehler gegeben. Dies sei mittlerweile verbessert worden, räumt Kriedel ein. Dass das E-Rezept fehlerfrei und ohne Probleme durch alle Stufen elektronisch durchgehen könne, sei aber noch nicht getestet. Man müsse zudem berücksichtigen, dass es sich um Massenanwendungen handele, so Kriedel weiter. Vor der Einführung müssten daher alle Produkte hundertprozentig funktionieren und den Praxen genug Zeit bleiben, ihre Arbeitsprozesse entsprechend auszurichten.

Kein Digitalisierungs-Stopp

Die Forderungen bedeuteten nicht, dass die KBV einen Stopp der Digitalisierung wolle, stellt Kriedel klar. Das werde teilweise in der Politik und von manchen Beteiligten falsch verstanden. „Wir wollen nur diese unausgereiften Produkte nicht zum 1. Januar einführen, sondern später, wenn sie funktionieren.“

Ablehnung des Ersatzverfahrens als Übergangslösung

Das Papierverfahren übergangsweise als Ersatz zu nutzen, falls die eAU oder das E-Rezept längere Zeit nicht funktionierten, lehnt Kriedel ab. „Ich halte es für politisch und inhaltlich falsch zu sagen, die TI funktioniert nicht in großen Teilen, aber wir führen sie trotzdem ein.“ Das entspreche nicht den Vorstellungen der KBV von sinnvoller Digitalisierung.

Praxen sollen sich vorbereiten

Die Praxen fordert Kriedel auf, das zu tun, was sie selbst organisieren können. Dazu zähen die Beantragung eines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) sowie die Bestellung und Einrichtung eines KIM-Dienstes. Letzteres sei oftmals nur durch einen Techniker möglich. Kriedel betont abermals, dass daher ausreichend Zeit nötig sei, um die digitalen Lösungen umzusetzen. Man könne es nicht riskieren die Kassen und die Versorgenden in ein Risiko oder teilweise sogar Chaos laufen zu lassen.

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