
Mit der neuen Regelung will die Bundesregierung erreichen, dass mehr Menschen früher zu einem vollständigen Impfschutz gelangen. Insgesamt wurden in Deutschland bis zum 7. Mai 2021 814.037 Impfdosen verabreicht. Damit sind nun 7.572.228 Personen (9,1% der Gesamtbevölkerung) vollständig geimpft. 26.854.545 Personen (32,3 %) haben mindestens eine Impfdosis erhalten.
Durch die Aufhebung der Priorisierung können Ärzte nach Angaben des BMG auch ausdrücklich unter 60-Jährige mit der AstraZeneca-Vakzine impfen, die sich gemäß der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) nach ärztlicher Aufklärung und individueller Risikoabwägung bewusst für das Vakzin von AstraZeneca entscheiden.
Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung
Das BMG weist zudem darauf hin, dass der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung bei Vaxzevria in Absprache mit dem Patienten innerhalb des nach der Zulassung möglichen Zeitraums zwischen vier und zwölf Wochen individuell festgelegt werden kann. Ärzte sollen den Patienten jedoch über die steigende Wirksamkeit bei einem möglichst langen Impfintervall aufklären. Die KBV geht davon aus, dass das Aufklärungsmerkblatt des Robert Koch-Instituts zu Vektorimpfstoffen kurzfristig ergänzt wird.
Versorgungsanspruch bei Impfschaden
Weiterhin ist eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorgesehen, wodurch alle COVID-19-Geimpften im Falle eines Impfschadens einen Versorgungsanspruch gegenüber dem Staat geltend machen können – auch Personen unter 60 Jahre, die sich für den Impfstoff von AstraZeneca entscheiden. Der Gesetzentwurf wurde am Donnerstag in erster Lesung im Bundestag beraten und soll voraussichtlich Ende Mai beschlossen werden.
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