COVID-19-Pandemie: BfArM ändert Propofol-Zulassung
Zur Risikominimierung einer Propofol-Verknappung während der COVID-19-Pandemie können derzeit Gebinde mit 100 ml Inhalt unmittelbar nach Anbruch in zwei Portionen aufgeteilt und für zwei Patienten verwendet werden.

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Quelle:
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Service:
- Informationen zum Gebrauch von Propofol in 100 ml Durchstechflaschen. 09. Juni 2020.
- Zulassung von Arzneimitteln nach §§ 21 ff. AMG: Propofol-haltige Arzneimittel in 100 ml Durchstechflaschen. Hier: Zulassung von Ausnahmen bei Zulassungen o.g. Arzneimittel. 09. Juni 2020.
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