
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) stellt in einer aktuellen Pressemitteilung seinen Newsletter zu UV-Strahlung vor. Darin können sich Interessierte über Sonnenbrand und dessen Risiken informieren. Die sommerlichen Temperaturen in den letzten Tagen lockten bereits viele Sonnenhungrige in die Natur. Verständlicherweise. Doch je näher der Sommer kommt, umso höher ist auch die UV-Bestrahlungsintensität. Und das Sonnenbrandrisiko steigt. Um Folgeschäden wie Hautkrebs zu vermeiden, verschickt das Bundesamt für Strahlenschutz dreitägig einen Newsletter mit einer 3-Tages-Prognose des UV-Index. Mit diesen Informationen - und den entsprechenden Schutzmaßnahmen - steht einem sicheren Aufenthalt in Sonne, Park und Freibad nichts mehr entgegen.
UV-Index informiert über Sonnenbrandrisiko
Der UV-Index (UVI) ist ein Maß für den maximalen Tageswert der sonnenbrandwirksamen UV-Bestrahlungsstärke, die am Boden zum Zeitpunkt des höchsten Sonnenstands bei wolkenlosem Himmel erwartet wird. Der UVI wird international einheitlich in ganzen Zahlen von 1 bis 10 (darüber hinaus mit 11+) angegeben. Ein UV-Index von 6 ist in Deutschland demnach gleich zu bewerten wie in der Sahara oder auf Grönland. Je höher der UV-Index ist, umso stärker ist die sonnenbrandwirksame UV-Bestrahlungsstärke. Damit steigt auch die Gefahr, bei ungeschützter Haut einen Sonnenbrand zu erleiden. Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt bereits ab einem UVI von 3, sich mit Sonnenschutzmaßnahmen vor der Sonnenstrahlung zu schützen.
UV-Belastung und Hautkrebsrisiko
„Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Sonnenbrände - vor allem in der Kindheit - das Hautkrebsrisiko erhöhen“, erinnert Jan Lauer, Sprecher des Bundesamts für Strahlenschutz. Riskant sind aber auch temporäre sehr hohe UV-Belastungen wie in der Urlaubszeit oder die lebenslang aufgenommene Gesamt-Dosis der UV-Strahlung. Vorzugsweise sollte man sich darum zu keiner Zeit sehr hohen UV-Belastungen aussetzen. Mit der UV-Prognose des BfS kann der eigene Tagesablauf besser geplant werden, um die Sonnenstrahlen sicher zu genießen.
Schutzmaßnahmen
Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt Schutzmaßnahmen ab einem UV-Index von 3. Ab einem UVI von 8 sind Schutzmaßnahmen unbedingt erforderlich. Um den bestmöglichen UV-Schutz zu gewährleisten, rät das BfS zu unterschiedlichen Maßnahmen:
- starke Sonneneinstrahlung meiden (vor allem nicht in der Mittagssonne draußen aufhalten)
- nicht unbekleidet in die Sonne (empfehlenswert sind Kopfbedeckungen wie Hut oder Schirmmütze und Bekleidung aus Sonnenschutzstoffen, sogenannte UV-Kleidung)
- Sonnenschutzprodukte mit ausreichendem Lichtschutzfaktor verwenden (mindestens 20 für Erwachsene und 30 für Kinder)
- Augen mit einer Sonnenbrille schützen. Diese sollte seitlich eng am Kopf anliegen und Gläser mit der Kennzeichnung „UV 400“ beinhalten. Damit ist eine Filterung der UV-Strahlung bis 400 Nanometer gewährleistet.
Wissenswertes über den Lichtschutzfaktor
Über den Aussagegehalt des Lichtschutzfaktors (LSF) herrscht oft Unsicherheit. Noch immer sind Fehlinformationen weit verbreitet. Wahr ist, dass der LSF die Zeitspanne angibt, wie viel Zeit man sich länger mit Sonnenschutzprodukten (Creme, Spray, Öl etc.) der Sonne aussetzen kann, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen. Vergessen wird dabei aber oft, dass die individuelle Eigenschutzzeit mit berechnet werden muss. Die Eigenschutzzeit unterscheidet sich je nach Hauttyp und kann zwischen 3 Minuten (sehr heller Hauttyp) und 40 Minuten (sehr dunkler, mediterraner Hauttyp) liegen. Um die tatsächliche Zeitspanne zu ermitteln, muss der Lichtschutzfaktor mit dieser Zeit multipliziert werden. Zu beachten ist weiterhin, dass Sonnenschutzmittel die UV-Strahlung nie zu 100 Prozent herausfiltern und die Intensität der Sonneneinstrahlung unberücksichtigt bleibt. Auch wird das errechnete Ergebnis praktisch nie erreicht. Daher wird von vielen Dermatologen empfohlen, die theoretisch errechnete Zeitspanne nur etwa zu 60 Prozent auszuschöpfen. Das bedeutet also ein arithmetischer Abzug von 40 Prozent. Die Berechnung würde am Beispiel mit einer Eigenschutzzeit von 10 Minuten und einem LSF von 15 folgendermaßen aussehen:
- 10 multipliziert mit 15 ergibt 150 Minuten maximale Sonnenzeit minus 40 Prozent gleich 90 Minuten bzw. 1 Stunde und 30 Minuten.
BfS-Newsletter
Das Bundesamt für Strahlenschutz verschickt nach Anmeldung seinen UV-Newsletter montags, mittwochs und freitags per E-Mail. Der Newsletter beinhaltet eine dreitägige Prognose für 10 Vorhersagegebiete in Deutschland. Die Vorhersage berücksichtigt dabei die Wahrscheinlichkeit, ob es an dem jeweiligen Tag sonnig oder bewölkt sein wird. Lauer informiert, dass in dem Newsletter zwei Werte angegeben werden: der niedrigste und höchste UV-Index, der an dem Tag zu erwarten ist. „So kann man sich besser darauf einstellen, wenn zum Beispiel die Wolkendecke zwischendurch mal aufreißt und die Sonnenbrandgefahr kurzfristig deutlich steigt“, so der Journalist.
Der UV-Newsletter kann unter www.bfs.de/uv-newsletter abonniert werden.