
Laut Entwurf empfiehlt die STIKO, dass zunächst Personengruppen mit besonders hohem Risiko für schwere oder tödliche COVID-19-Verläufe oder die beruflich entweder besonders exponiert sind oder engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben, geimpft werden sollen. Zu dieser Kategorie, in die knapp neun Millionen Menschen bundesweit fallen, gehören:
- Bewohner von Senioren- und Altenpflegeheimen (etwa 1 Million Menschen),
- Personen im Alter ≥ 80 Jahren (etwa 5,4 Millionen Menschen),
- Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen, zum Beispiel in Notaufnahmen und in der medizinischen Betreuung von COVID-19-Patienten (etwa 1 Million Menschen),
- Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen, zum Beispiel in der Hämato-Onkologie oder Transplantationsmedizin,
- Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege (etwa 1,2 Millionen Menschen),
- andere Tätige in Senioren- und Altenpflegeheimen mit Kontakt zu den Bewohnern.
Bei zunehmender aber weiterhin limitierter Impfstoffverfügbarkeit sollen weitere von der STIKO definierte Personengruppen mit besonderen Risiken vorrangig geimpft werden. Diese Gruppe gehört zur zweithöchsten Kategorie mit „hoher Priorität“ und umfasst rund sechs Millionen Menschen. Zu ihnen zählen:
- Personen im Alter von 76 bis 80 Jahren
- Personal mit hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen - etwa in Notaufnahmen
- Personen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung in Institutionen
- Menschen, die in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung tätig sind
Zu der untersten Kategorie, alle übrigen Personen im Alter von unter 60 Jahren, die den Großteil der Bevölkerung ausmacht, zählen rund 45 Millionen Menschen.
Praktische Umsetzung
Neben dem Stufenplan gibt die STIKO auch Hinweise zur praktischen Umsetzung
- Eine begonnene Impfserie muss zunächst mit dem gleichen Produkt abgeschlossen werden, auch wenn zwischenzeitlich andere Impfstoffe zugelassen werden. Die Vervollständigung der Impfserie bei Personen, die bereits die erste der beiden notwendigen Impfstoffdosen erhalten haben, hat Priorität vor dem Beginn der Impfung neuer Personen, die noch keine Impfung erhalten haben. Dafür soll entsprechend Impfstoff zurückgelegt werden.
- Die Vervollständigung der Impfserie bei Personen, die bereits die erste der beiden notwendigen Impfstoffdosen erhalten haben, hat Priorität vor dem Beginn der Impfung neuer Personen, die noch keine Impfung erhalten haben.
- Diejenigen, die eine Infektion mit SARS-CoV-2 nachweislich durchgemacht haben (positive PCR), müssen zunächst nicht geimpft werden. Ob, und wenn ja, wann Personen mit nachgewiesenermaßen durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion ggf. später eine Impfung angeboten werden sollte, ist noch nicht entschieden.
- Nach den bisher vorliegenden Daten gibt es keinen Hinweis darauf, dass die Impfung nach bereits unbemerkt durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion eine Gefährdung darstellt. Entsprechend besteht keine Notwendigkeit, vor Verabreichung einer COVID-19-Impfung das Vorliegen einer akuten asymptomatischen oder durchgemachten SARS-CoV-2 Infektion labordiagnostisch auszuschließen.
- Auch wenn der Mindestabstand zwischen 1. und 2. Impfstoffdosis überschritten wurde, kann die Impfserie fortgesetzt werden und muss nicht neu begonnen werden.
- Wird nach Verabreichung der 1. Impfstoffdosis eine SARS-CoV-2-Infektion labordiagnostisch gesichert, soll die 2. Impfung vorerst nicht gegeben werden.
- Zu anderen planbaren Impfungen soll ein Mindestabstand von 14 Tagen vor Beginn und nach Ende der Impfserie eingehalten werden (Notfallimpfungen sind davon ausgenommen).
- Im Allgemeinen wird eine Nachbeobachtungszeit nach der COVID-19-Impfung von mindestens 5 Minuten empfohlen. Längere Nachbeobachtungszeiten von 15-30 Minuten sollten vorsichtshalber bei bestimmten Risikopersonen eingehalten werden, z. B. bei Personen mit Gerinnungshemmung, Herz-Kreislauferkrankungen, anaphylaktischen oder stärkeren Reaktionen auf Impfungen in der Anamnese. Maßgeblich für diese Entscheidungen sind die Angaben der Person selbst sowie der ärztliche Eindruck des Gesundheitszustands.
- Die Impfung ist strikt intramuskulär (i.m.) und keinesfalls intradermal, subkutan oder intravaskulär zu verabreichen. Bei Patienten unter Antikoagulation soll die Impfung ebenfalls) i.m. mit einer sehr feinen Injektionskanüle und der anschließenden festen Komprimierung der Einstichstelle über mindestens 2 Minuten erfolgen.
- Es ist aktuell nicht bekannt, ob man nach SARS-CoV-2-Exposition durch eine postexpositionelle Impfung den Verlauf der Infektion günstig beeinflussen oder die Infektion noch verhindern kann.
- Die bisher vorliegenden Daten erlauben nicht die Schlussfolgerung, dass die COVID-19-Imp-fung die Erregerübertragung reduziert oder verhindert. Bis zum Vorliegen neuer Daten zum Schutz der Impfung vor Transmission müssen deshalb auch nach Impfung die allgemein empfohlenen Schutzmaßnahmen (Beachtung von Abstands- und Hygieneregeln) weiterhin eingehalten werden.
- Für die Meldungen von über das übliche Maß hinausgehenden Impfreaktionen und -komplikationen soll das etablierte Verfahren verwendet werden „Impfkomplikationen und deren Meldung“ in den STIKO-Impfempfehlungen 2020/2021; Meldeformular des Paul-Ehrlich-Instituts.
Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags hält ein Gesetz für nötig
Laut einer Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages sei eine Verordnung, die die Impfungen regelt, nicht der richtige Weg. In dem Dokument, das der Deutschen Presse-Agentur vorliege, heiße es: „Der überwiegend vertretenen Auffassung, wonach die Priorisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen beim Zugang zu Impfstoffen eines förmlichen Gesetzes bedarf, das zumindest die wesentlichen Kriterien für die Verteilung eines knappen Impfstoffes regelt, ist zuzustimmen.“
Wie geht es weiter?
Bis Donnerstag um 12 Uhr soll nun ein dreitägiges Stellungnahme-Verfahren folgen „Dann wird die Empfehlung veröffentlicht", teilte das Gesundheitsministerium nach Angaben von tagesschau.de mit. Auf Basis dieser Empfehlungen werde dann eine Rechtsverordnung erstellt, die noch im Dezember veröffentlicht werden solle.
Priorisierung der Bevölkerungsgruppen im Überblick
Priorität | Personengruppen |
Sehr hoch |
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hoch |
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moderat |
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erhöht |
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gering erhöht |
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niedrig |
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