Aktuell erfolgt die Impfstoffverteilung nach dem Bevölkerungsanteil des jeweiligen Bundeslandes, was dazu führte, dass Ärzte in manchen Gegenden weniger Dosen erhielten als anderenorts. Doch die Nachfrage an COVID-19-Impfungen scheint regional sehr unterschiedlich zu sein. Ein Blick auf die Impfquoten der Bundesländer zeigt, dass beispielsweise im Saarland bereits 45 Prozent der Bevölkerung vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind, wohingegen es in Brandenburg gerade einmal 36,1 Prozent sind.
Um diesem Ungleichgewicht entgegenzuwirken, möchte der Bund deshalb künftig die COVID-19-Impfstoffe nur noch nach Bedarf und nicht mehr nach der Bevölkerungszahl verteilen.
Impfstoffbestellung nun zwei Wochen im Voraus
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informiert deshalb darüber, dass das BMG und der Großhandel für die Umstellung frühzeitig den jeweiligen Bedarf in Deutschland erfassen müssen. Die Arztpraxen sollen deshalb ab dem 13. Juli 2021 ihre Corona-Impfstoff-Bestellungen bereits zwei Wochen im Voraus in den Apotheken einreichen.
Vorgaben zu Bestellmengen soll es dann nicht mehr geben, da das BMG davon ausgeht, dass genügend Impfstoff zur Verfügung stehen wird. Dennoch sind Kürzungen wegen zusätzlich anstehender Zweitimpfungen mit mRNA-Vakzinen im Rahmen der heterologen Impfung nicht ausgeschlossen.
Wie läuft das Ganze ab?
Für Ärzte
Am Dienstag, den 13. Juli 2021, sollen die Arztpraxen den Impfstoff nun einmalig für zwei Wochen bestellen: wie bisher für die Woche vom 19. bis 25. Juli und zusätzlich für die Woche vom 26. Juli bis 1. August.
Zur Unterscheidung der Bestellungen für die jeweilige Woche schreiben Ärzte auf die Rezepte (Muster 16):
- Für die Woche vom 19. bis 25. Juli „Bestellung für die 29. KW“
- Für die Woche vom 29. Juli bis 1. August „Bestellung für die 30. KW“
Ab dem darauffolgenden Dienstag (20. Juli) erfolgt die Impfstoffbestellung dann wieder wochenweise, jedoch für zwei Wochen in die Zukunft, in diesem Fall für die Woche vom 2. bis 8. August und am 27. Juli für die Woche vom 09. bis 15. August usw.
Impfstoff und Impfstoffzubehör werden weiterhin jeden Montagnachmittag ausgeliefert.
Für Apotheken
Apotheken müssen die Bestellungen aus den Praxen für KW 29 wie üblich bis zum Dienstag, den 13. Juli, zwischen 12 und 15 Uhr an ihren Hauptlieferanten weitergegeben haben. Die Bestellungen für KW 30 müssen sie hingegen erst am Donnerstag, den 15. Juli, zwischen 12 und 15 übermitteln. Daraus ergibt sich nach Angaben des DAV für die KW 28 folgender Ablauf:
- Dienstag, 13. Juli 2021, 12:00 bis 15:00 Uhr Bestellungen der Apotheken für Arztpraxen zur Auslieferung KW 29
- Mittwoch, 14. Juli 2021, 12:00 bis 15:00 Uhr Bestellungen der Apotheken für Betriebsärzte zur Auslieferung KW 30
- Einmalig: Donnerstag, 15. Juli 2021, 12:00 bis 15:00 Uhr Bestellungen der Apotheken für Arztpraxen zur Auslieferung KW 30
Ab KW 29 wird dann wie gewöhnlich dienstags für die Vertrags- und Privatärzte und mittwochs für die Betriebsärzte bestellt ‒ dann allerdings jeweils für die übernächste Woche.
Aussicht
Die KBV informiert außerdem darüber, dass derzeit von BMG, Impfstoffherstellern und Großhandel geprüft werde, ob die Arztpraxen zukünftig zumindest etwas früher als bisher eine Rückmeldung erhalten können, ob die bestellte Menge in dem Umfang ausgeliefert werden kann. Hierzu wird die KBV die Praxen schnellstmöglich informieren.