
Darüber informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in ihren aktuellen Praxisnachrichten. Gleichzeitig sind Verdachtsfälle abzukären. Das Robert Koch-Institut hat zur Abklärung von Verdachtsfällen mit dem Coronavirus 2019-nCoV eine Orientierungshilfe für Ärzte herausgegeben. DIese kann auf unter dem folgenden Link aufgerufen werden: 2019-ncOV: Verdachtsabklärung und Maßnahmen.
Kostenübernahme für Test auf 2019-nCoV
Ebenfalls seit Sonnabend gilt eine Vereinbarung, die die KBV und der GKV-Spitzenverband zur labordiagnostischen Abklärung getroffen haben. Danach übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bei begründeten Verdachtsfällen die Kosten für den Test auf das neuartige Coronavirus (2019-nCoV).
Test nur im begründeten Verdachtsfall
Allerdings haben nur Risikogruppen Anspruch auf diesen Test. Das sind entweder Personen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (z.B. in Wuhan, China) oder Kontakt mit einer am Coronavirus (2019-nCoV) erkrankten Person hatten und innerhalb von 14 Tagen Symptome wie Fieber oder Atemwegsprobleme entwickeln.
Neue GOP 32816
Den Test selbst dürfen nur Fachärzte für Laboratoriumsmedizin oder Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie durchführen. Für die Abrechnung wurde die Gebührenordnungsposition (GOP) 32816 in den EBM aufgenommen. Die Krankenkassen stellen hierfür zusätzliche Finanzmittel bereit.
Gleichzeitig haben sich die KBV und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) vereinbart, dass Fälle, bei denen ein klinischer Verdacht vorliegt oder eine Infektion mit dem 2019-nCoV nachgewiesen wurde, mit der Ziffer 88240 zu kennzeichnen sind.
RKI sieht Gefahr in Deutschland als gering an
Trotz allem sieht das RKI die Gefahr in Deutschland weiterhin gering. Auch nach dem Auftreten erster Krankheitsfälle in Bayern bleibt die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland durch die neue Atemwegserkrankung aus China weiterhin gering, wie das RKI auf seiner Internetseite mitteilt. Diese Einschätzung könne sich kurzfristig durch neue Erkenntnisse ändern.
Mit einem Import von weiteren einzelnen Fällen nach Deutschland muss nach Angaben des RKI gerechnet werden. Auch einzelne Übertragungen hierzulande seien möglich. Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung ein.
Fachinformationen für Ärzte
Unter www.rki.de/ncov finden Ärzte zudem Informationen zu Falldefinitionen sowie Hinweise zur Diagnostik, zur Infektionsprävention und zum klinischen Management.