
Auf Grund des § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes (AMG) macht das Bundesministerium für Gesundheit bekannt:
Derzeit besteht nach Mitteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in Deutschland (BfArM) ein Versorgungsmangel mit medroxyprogesteronacetathaltigen Arzneimitteln. Die Ursache für den Engpass sind Produktionsprobleme des Herstellers des medroxyprogesteronacetathaltigen Arzneimittels.
Es handelt sich um die Arzneimittel MPA 250 mg Hexal® und MPA 500 mg Hexal® Tabletten.
Lieferengpassmeldungen
Die beiden Lieferengpässe werden voraussichtlich bis Ende Mai 2022 bestehen:
Weitere Informationen
Medroxyprogesteron ist ein unverzichtbares Arzneimittel bei der Behandlung von Patientinnen mit bestimmten hormonabhängigen Tumoren. Eine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie steht in Deutschland nicht zur Verfügung. In anderen Staaten sind wirkstoffgleiche Arzneimittel zugelassen.
Diese Feststellung ermöglicht es den zuständigen Behörden der Länder, nach Maßgabe des § 79 Absatz 5 und 6 AMG im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG zu gestatten, um eine Behandlung mit Arzneimitteln zu ermöglichen, die nicht in Deutschland zugelassen sind. Apotheken sollten sich daher bei Fragen hierzu an ihre Behörde wenden.
Das Bundesministerium für Gesundheit wird bekanntmachen, wenn der Versorgungsmangel nicht mehr vorliegt.