
Nachdem zunächst nur die beiden Chargen GFB4D00_BG-RO und GEB3Z00_BG-RO des Arzneimittels Xeplion® 150 mg Depot-Injektionssuspension der Firma Janssen-Cilag International NV, Belgien, in bulgarisch-rumänischer Aufmachung als Fälschungen aufgefallen waren, kam am 26. Juli noch eine weitere Charge in bulgarisch-rumänischer Aufmachung hinzu: GGB2500
Weitere Charge möglicherweise Fälschung
Mit Meldung vom 31. Juli 2017 weist die Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker (AMK) nun auf eine weitere Charge hin. Die AMK hatte hierzu Hinweise über eine mögliche Fälschung aus einer Apotheke erhalten, es handelt sich dabei um die Charge GIB3200 Ein Rückruf wurde bsilang nicht initiiert.
Nach Ansicht der AMK obliegt eine Analyse der Herkunft parallelvertriebener Arzneimittel nicht den Apotheken, was eine Einschätzung der Relevanz eines Fälschungsverdachts erschwert, zumal die Fälschung anhand ihrer äußeren Merkmale vom Original ohnehin nur schwer zu unterscheiden ist.
Es ist nicht auszuschließen, dass im Verlauf der derzeitigen Untersuchungen zu Xeplion® noch weitere Chargen nachträglich als fälschungsverdächtig identifiziert werden.Deshalb emfpiehlt die AMK Apotheken verdächtigen Chargen zu untersuchen und bei Vorhandensein diese vorsorglich in Quarantäne gesondert zu lagern.
Weiteres Vorgehen
Apotheker und Apothekerinnen werden gebeten, umgehend und eigenverantwortlich ihre Behörde sowie die AMK unter www.arzneimittelkommission.de zu informieren und idealerweise Bildmaterial anzufertigen, um anhand der Aufmachung eine erste Einschätzung der Herkunft durch den Parallelvertreiber zu ermöglichen. Im Sinne der Patientensicherheit ist die verdächtige Arzneimittelpackung solange in Quarantäne zu lagern, bis eine abschließende Bewertung durch den betroffenen pharmazeutischen Unternehmer vorliegt.