
Für den Wirkstoff Opicapon wurde das Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) abgeschlossen.
Die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) wird um weitere Angaben zur Nutzenbewertung von Opicapon ergänzt.
Wirkstoff: Opicapon
Handelsname: Ongentys®
Therapeutisches Gebiet: Parkinson-Krankheit (Krankheiten des Nervensystems)
Pharmazeutischer Unternehmer: Bial-Portela & Ca, S.A.
Beginn des Verfahrens: 01.10.2016
Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 02.01.2017
Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 23.01.2017
Beschlussfassung: 16.03 2017
Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen
Zugelassenes Anwendungsgebiet (laut Zulassung vom 24. Juni 2016): Ongentys® wird angewendet als Zusatztherapie zu Levodopa/DOPA-Decarboxylase-Hemmern (DDCI) bei erwachsenen Patienten mit Morbus Parkinson mit motorischen „End-of-dose“-Fluktuationen, bei denen unter diesen Kombinationen keine Stabilisierung erreicht werden kann.
Hinweis: Die tragenden Gründe für den Beschluss sind dem beigefügten pdf zu entnehmen.