Nutzenbewertung Opicapon

G-BA Nutzenbewertung

Für den Wirkstoff Opicapon wurde das Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) abgeschlossen.

Die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) wird um weitere Angaben zur Nutzenbewertung von Opicapon ergänzt.

Wirkstoff: Opicapon

Handelsname: Ongentys®

Therapeutisches Gebiet: Parkinson-Krankheit (Krankheiten des Nervensystems)

Pharmazeutischer Unternehmer: Bial-Portela & Ca, S.A.

Beginn des Verfahrens: 01.10.2016

Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 02.01.2017

Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 23.01.2017

Beschlussfassung: 16.03 2017

Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen

Zugelassenes Anwendungsgebiet (laut Zulassung vom 24. Juni 2016): Ongentys® wird angewendet als Zusatztherapie zu Levodopa/DOPA-Decarboxylase-Hemmern (DDCI) bei erwachsenen Patienten mit Morbus Parkinson mit motorischen „End-of-dose“-Fluktuationen, bei denen unter diesen Kombinationen keine Stabilisierung erreicht werden kann.

Hinweis: Die tragenden Gründe für den Beschluss sind dem beigefügten pdf zu entnehmen.

Autor:
Stand:
04.04.2017
Quelle:

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

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