Nutzenbewertung Tasimelteon

G-BA Nutzenbewertung

Für den Wirkstoff Tasimelteon wurde das Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) abgeschlossen.

Wirkstoff: Tasimelteon

Handelsname: Hetlioz®

Therapeutisches Gebiet: Schlafstörungen (Schlaf-Wach-Rhythmus) (Krankheiten des Nervensystems)

Pharmazeutischer Unternehmer: Vanda Pharmaceuticals Inc.

Beginn des Verfahrens: 01.08.2016

Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 01.11.2016

Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 22.11.2016

Beschlussfassung: 19.01.2017

Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen

Änderungsbeschluss vom 16.03.2017: Laut Änderungsbeschluss vom 16.03.2017 werden in Anlage XII die Angaben zu der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Tasimelteon unter dem Abschnitt „3. Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung“ wie folgt geändert: Der Absatz „Dieses Arzneimittel wurde unter „außergewöhnlichen Umständen“ zugelassen. Dies bedeutet, dass es aufgrund der Seltenheit der Krankheit nicht möglich war, vollständige Informationen über das Arzneimittel zu erlangen. Die EMA wird sämtliche neuen Informationen prüfen, die verfügbar gemacht werden, und die Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels gegebenenfalls aktualisieren.“ wird ersatzlos gestrichen.

Autor:
Stand:
16.03.2017
Quelle:

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

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