
Die Firma Takeda GmbH informiert in Abstimmung mit der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA), dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und dem Regierungspräsidium Tübingen über Folgendes.
Der Hersteller informiert über die Einstellung der Produktion von Natpar (Parathormon) bis Ende 2024 und ein Update zum Lieferengpass der 100 Mikrogramm-Dosis.
Die Firma Takeda GmbH informiert in Abstimmung mit der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA), dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und dem Regierungspräsidium Tübingen über Folgendes.
Natpar ist als Zusatztherapie bei erwachsenen Patientinnen/Patienten mit chronischem Hypoparathyreoidismus angezeigt, deren Erkrankung sich durch die Standardtherapie allein nicht hinreichend kontrollieren lässt.
Takeda hat aufgrund von unüberwindbaren Problemen bei der Herstellung beschlossen, die Produktion sämtlicher Dosisstärken von Natpar Ende 2024 einzustellen.
Der Lieferengpass für die Dosisstärke 100 Mikrogramm wird bis zur Einstellung der Produktion bestehen bleiben. Takeda will alle Angehörigen der Gesundheitsberufe bis zum Produktionsende Ende 2024 auf dem Laufenden halten und über eventuelle absehbare Lieferengpässe informieren.
Die alternativen Dosierungsmöglichkeiten bei Patientinnen/Patienten, die derzeit mit Natpar 100 Mikrogramm/Dosis behandelt werden, gelten unverändert wie im Rote-Hand-Brief aus Mai 2022 beschrieben.
Oder
Die beigefügte aktualisierte Patienteninformation „Anweisungen zur Injektion von Natpar 100 Mikrogramm/Dosis für Patientinnen/Patienten und Betreuer im Zuge des Lieferengpasses“ muss unbedingt beachtet und den Patientinnen/Patienten ausgehändigt werden, damit diese ausreichend aufgeklärt werden. Die verordnenden Ärzte sollten das Aufklärungsmaterial mit den Patientinnen/Patienten durchgehen, um sicherzustellen, dass es verstanden wird.
Es soll je eine Dosis Natpar 50 Mikrogramm/Dosis in einen Oberschenkel injiziert werden. Für jede Injektion soll eine neue Nadel verwendet und die Dosisanzeige überprüft werden, um sicherzustellen, dass zwei Dosen zu je 50 Mikrogramm verabreicht wurden. Um das Risiko lokaler Reaktionen zu verringern, sollten die Injektionen jeden Tag abwechselnd in den oberen bzw. unteren Bereich der Oberschenkel gegeben werden. Die beiden Dosen sollten in einem Abstand von weniger als 15 Minuten verabreicht werden. Wenn eine Patientin oder ein Patient jedoch versehentlich nur eine Dosis anwendet, sollte sie/er die zweite Dosis so bald wie möglich nachholen und den Arzt kontaktieren. Die Patientinnen/Patienten müssen darüber aufgeklärt werden, wie wichtig eine korrekte Dosierung ist, und dass sie sich im Falle eines Dosierungsfehlers an den Arzt wenden müssen.
Durch die Verringerung der Dosis sind die Patientinnen/Patienten einem erhöhten Risiko einer Hypokalzämie ausgesetzt. Dies muss ihnen mitgeteilt werden. Dabei müssen sie darüber in Kenntnis gesetzt werden, auf welche Anzeichen einer Hypokalzämie zu achten ist und wann der Arzt informiert werden sollte.
Wenn die Dosierung von Natpar geändert wird, ist es bei allen Patientinnen/Patienten äußerst wichtig, den Serumcalciumspiegel genau zu überwachen und auf Anzeichen und Symptome einer Hypokalzämie zu achten und gleichzeitig die Dosierung von aktivem Vitamin D und ergänzendem Calcium sorgfältig anzupassen. Bitte beachten Sie Abschnitt 4.2 (Unterbrechen oder Abbruch der Behandlung) und Abschnitt 4.4 (Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen: Hypokalzämie) der Fachinformation.
Die Produktion sämtlicher Dosisstärken von Natpar wird Ende 2024 eingestellt. Um sicherzustellen, dass Bestandspatientinnen und -patienten weiterhin behandelt werden können, werden die Ärzte gebeten, keine neuen Patientinnen/Patienten auf Natpar einzustellen, egal in welcher Dosis.
Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung an den Hersteller, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder die entsprechende Arzneimittelkommission zu melden.
Rote-Hand-Brief zu Natpar - Oktober 2022
Anhang zum Rote-Hand-Brief von Natpar_Oktober 2022