
Definition
Im Gegensatz zu Arzneimitteln handelt es sich bei Verbandmitteln um Medizinprodukte. Verbandmittel bilden eine eigenständige Untergruppe der Medizinprodukte und sind keine Hilfsmittel. Verbandmittel sind Produkte, die dazu bestimmt sind, oberflächengeschädigte Körperteile zu bedecken oder deren Körperflüssigkeit aufzusaugen. [...]
Zu den Verbandmitteln zählt auch das Trägermaterial, das arzneilich wirkende Stoffe für oberflächengeschädigte Körperteile enthält. (Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, 15. Mai 2008)
Beispiele für Verbandmittel sind:
Moderne Wundversorgungsprodukte: z. B. Alginate, Hydrogele, Hydrokolloide, Schäume, Wundauflagen (z. B. mit Silber, Polyhexanid oder physikalischen Wirkprinzipien), aktive Wundtherapeutika, Kollagen-Wundauflagen, Hydrofasern, Verbandwatte, Kompressen, Tamponaden, Fixierbinden und -pflaster, Wundpflaster, Wundschnell- und Heftpflaster, Kompressions-, Stütz-, Entlastungs- und Steifverbände, Gipsverbände, Zinkleimbinden.
Insbesondere können sie:
- Blutungen stillen
- Exsudate aufsaugen
- Wunden reinigen
- vor äußeren Einflüssen schützen
- Granulation fördern
- heilungsförderndes Mikroklima schaffen, bewahren und/oder wiederherstellen
- Körperteile stützen, verbinden, umhüllen, komprimieren
- Arzneimittel applizieren
- Schmerzen verhindern oder lindern
Verbandmittel sind CE-geprüfte Medizinprodukte
Das CE-Zeichen auf Medizinprodukten dokumentiert die Erfüllung der grundlegenden Anforderungen an das Medizinprodukt nach der EU-Richtlinie. Diese Richtlinie schließt eine Risikoanalyse und eine klinische Bewertung des Produktes ein. Das CE-Zeichen steht als Gütesiegel für die Sicherheit und technische Funktionstauglichkeit des Medizinproduktes und ist Voraussetzung für den Einsatz. Darüber hinaus bescheinigt CE die Leistungsfähigkeit des Produktes.