Am 13. Juli 2021 tagte der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht zum 84. Mal. Dieser besteht aus unabhängigen Sachverständigen nach §53 Abs. 2 Arzneimittelgesetz (AMG) und berät das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sowie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Verschreibungspflicht von Arzneimitteln und gibt hierzu Empfehlungen ab.
Entlassung aus der Verschreibungspflicht
In der Sitzung wurden Empfehlungen zu den Anträgen zur Entlassung aus der Verschreibungspflicht der Analgetika-Kombination Ibuprofen und Paracetamol, des Antitussivums Levodropropizin sowie des Ibuprofen-Enantiomers Dexibuprofen getroffen.
Kombination Ibuprofen und Paracetamol
Der Sachverständigenausschuss empfiehlt mehrheitlich mit bestimmten Einschränkungen die Entlassung von Kombinationspräparaten mit Ibuprofen und Paracetamol zur oralen Anwendung aus der Verschreibungspflicht. Dies betrifft die Präparate Paracetamol/Ibuprofen Acino 500 mg/150 mg Filmtabletten, Paracetamol/Ibuprofen-ratiopharm 500mg/ 200 mg Filmtabletten sowie Duoval 500 mg/150 mg Filmtabletten.
Levodropropizin
Das nicht-opioide Antitussivum Levodropropizin wirkt insbesondere peripher auf den Tracheobronchialbaum. Auf dem Markt ist das Arzneimittel als Tropfen oder Saft unter dem Handelsnamen Quimbo verfügbar. Der Sachverständigenausschuss hat hier einstimmig für eine Entlassung aus der Verschreibungspflicht mit bestimmten Beschränkungen gestimmt.
Dexibuprofen
Dexibuprofen ist das pharmakologisch aktive S(+)-Enantiomer von Ibuprofen. Das Nebenwirkungsprofil ist mit dem racemischen Ibuprofen vergleichbar. Der Wirkstoff ist indiziert zur symptomatischen Behandlung von Schmerzen und Entzündungen bei Reizzuständen degenerativer Erkrankungen, akuter Schmerzen bei primärer Dysmenorrhoe und leichten bis mäßig starken Schmerzen, wie beispielsweise des Bewegungsapparates oder Zahnschmerzen.
Der Sachverständigenausschuss empfiehlt mehrheitlich die Entlassung des Wirkstoffs aus der Verschreibungspflicht mit bestimmten Einschränkungen. Derzeit ist Dexibuprofen unter dem Handelsnahmen Deltaran auf dem Markt.
Auflösung Sammelposition
Der Ausschuss empfiehlt zuletzt einstimmig die Sammelposition „Schilddrüsenwirkstoffe“ in der Anlage 1 der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) aufzulösen und die Wirkstoffe als Einzelpositionen aufzunehmen. Hierzu zählen:
Umsetzung zum 1. Januar 2022
Die Empfehlungen des Sachverständigenausschusses können durch das BMG und BMEL in Rechtsverordnungen zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) umgewandelt werden. Diese bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. Für die oben genannten Änderung ist ein Eintreten (ggf. mit einer Übergangsfrist) frühestens zum 1. Januar 2022 zu erwarten.