Abrechnung der digitalen Impfzertifikate in Apotheken

Die Abrechnung der digitalen Impfnachweise in Apotheken soll mit zwei Sonder-PZN über einen monatlichen Sammelbeleg erfolgen. Dieser wird vom Rechenzentrum an das BAS weitergeleitet.

Abrechnung

Seit dem 14. Juni 2021 können Apotheken das digitale Impfzertifikat für Corona-Schutzimpfungen ausstellen. Über das Apothekenportal des DAV kann der Nachweis nach Prüfung der Identität und Impfbescheinigung des Kunden erstellt werden. Anschließend wird der generierte QR-Code ausgedruckt und kann mit der CoVPass- oder Corona-Warn-App auf dem Smartphone gespeichert werden. Die Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände (ABDA) veröffentlichte einen Leitfaden zur Abrechnung der Ausstellung der Zertifikate.

Höhe der Vergütung

Für die Ausstellung eines Impfzertifikats erhielt die Apotheke gemäß §9 Absatz 3 der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) bis einschließlich 7. Juli 2021 grundsätzlich 18 Euro inklusive Umsatzsteuer. Werden Erst- und Zweitimpfung an unterschiedlichen Tagen bestätigt, handelt es sich um getrennte Vorgänge, die mit jeweils 18 Euro honoriert wurden. Wird das Impfzertifikat für Erst- und Zweitimpfung zeitgleich erstellt, erhielten Apotheken für die Bestätigung der Erstimpfung 18 Euro und für die Zweitimpfung 6 Euro.

Vergütungssenkung zum 8. Juli 2021

Mit Inkrafttreten der ersten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung zum 8. Juli wurde die Vergütung pro Impfzertifikat auf 6 Euro gesenkt. Die Vergütung für einen Nachtrag im gelben Impfpass beträgt 2 Euro.

Abrechnungsvorgang

Die Apotheke hat einmal pro Monat einen Sammelbeleg zu erstellen, der die Summe der ausgestellten COVID-19-Zertifikate sowie Nachträge im Impfpass differenziert nach Vergütung sowie die Summe des Erstattungsbetrages enthält. Als Sammelbeleg wird der »Sonderbeleg Nacht- und Notdienstfonds des DAV« genutzt. Der Sammelbeleg wird anschließend mit den kassenärztlichen Rezepten an das jeweilige Rechenzentrum übergeben. Dieses rechnet die Belege gegenüber dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ab und archiviert diese bis 31. Dezember 2024.

Abrechnungsdatei im Apothekenportal

Die aktuelle Version des Apothekenportals zur Zertifikaterstellung enthält eine Zählfunktion, die die Gesamtzahl der ausgestellten Genesenen- und Impfzertifikate ermittelt. Dabei wurde bis zum 7. Juli auch zwischen Impfzertifikaten mit unterschiedlicher Vergütung differenziert. Die Anzahl der Impfpassnachträge wird in diesem Modul nicht erfasst und muss monatlich gesondert ermittelt werden.

Bedruckungsregeln

Auf dem Sammelbeleg sind zunächst die Felder Empfänger, Fonds-IK und das Feld darunter zu streichen. In den Verordnungsteil wird das Wort „Impfzertifikate“ eingetragen. In den Abgabeteil wird wie üblich die Apotheken-IK im dafür vorgesehenen Feld und unter „Summe“ der Gesamtbruttobetrag aller ausgestellten COVID-19-Zertifikate und Impfpassnachträge in Euro angegeben.

Sonder-PZN

Bei den „Sonderkennzeichen“ werden die Sonder-PZN der Zertifikate eingetragen. Unter Impfzertifikat I (PZN 06461469) zählten bis zum 7. Juli alle Erst- und Zweitzertifikate mit einer Vergütung von 18 Euro. Unter Impfzertifikat II (PZN 06461475) fallen ab dem 8. Juli alle Zertifikate (Erst-, Zweit-, Auffrischimpfung, Rezertifizierung, Genesenen-Impfzertifikat), die entsprechend mit 6 Euro vergütet werden. Als Faktor ist die jeweilige Anzahl ausgestellter Zertifikate und Nachträge anzugeben, im Feld „Anzahl“ die Summe der jeweiligen Erstattungsbeträge in Cent.

COVID-19-ZertifikatSonder-PZNVergütung
Impfzertifikat064614756 €
Genesenenzertifikat177164416 €
Impfpassnachtrag177164642 €


Unter „Abgabemonat Ende“ wird der letzte Kalendertag des Abgabemonats eingetragen. Die Apotheke hat die Richtigkeit der Angaben mit Stempel und Unterschrift zu bestätigen.

Werden pro Kalendermonat mehr als 10.000 Zertifikate und Nachträge ausgestellt, müssen diese auf mehrere Sammelbelege (max. 9.999 Zertifikate und Nachträge pro Monat) aufgeteilt werden.

Gastzugang für Apothekenportal

Nachdem sich zunächst nur Verbandsmitglieder des DAV im Apothekenportal registrieren und damit das Ausstellen von Impfzertifikaten anbieten konnten, ist nun auch die Anmeldung über einen Gastzugang möglich. Dazu muss ein Anmeldeformular ausgefüllt werden und bestimmte Unterlagen, wie eine Kopie der Betriebserlaubnis und ein Aktivitätsnachweis (aktueller Bescheid des Nacht- und Notdienstfonds, aktuelle Abrechnung des Apothekenrechenzentrums) eingereicht werden. Für die Nutzung erhebt der DAV eine einmalige Gebühr von 200 Euro netto pro Hauptapotheke und 60 Euro für jede weitere Betriebsstätte.

Autor:
Stand:
23.02.2021
Quelle:
  1. BMG: Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) vom 1. Juni 2021
  2. BMG: Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung vom 6. Juli 2021
  3. ABDA: Handlungsempfehlung für die Abrechnung von COVID-19-Zertifikaten und Impfpassnachträgen (Stand 24.09.2021)
  4. ABDA: Verbändeportal: Nicht-Mitglieder können sich jetzt registrieren
  5. DAV: Nutzungsbedingungen Verbändeportal für Nichtmitglieder
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