Änderung der AM-RL in Kraft getreten

Die Änderung der Arzneimittelrichtlinie (AM-RL) durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ist zum 3. Juli 2021 in Kraft getreten. Damit werden die Rezeptgültigkeit kassenärztlicher Verordnungen sowie das Ausstellen von Wiederholungsrezepten konkretisiert.

Rezeptübergabe

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte bereits am 15. April 2021 einen Beschluss zur Änderung der Arzneimittelrichtlinie verfasst. Dieser wurde am 3. Juli 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten.

Rezeptgültigkeit 28 Tage

Statt wie zuvor einen Monat, beträgt die Gültigkeit der kassenärztlichen Arzneimittelrezepte einheitlich zu Hilfsmitteln künftig 28 Tage. Damit entspricht der G-BA laut eigener Aussage dem vielfachen Wunsch nach einer Vereinheitlichung der bestehenden unterschiedlichen Regelungen hinsichtlich der Belieferungszeiträume. Die Belieferungsfrist endet dabei auch dann, wenn der letzte Gültigkeitstag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt. Kürzere Belieferungsfristen, wie die von Entlass-, Betäubungsmittel-, T- und Retinoid-Rezepten bleiben von der neuen Regelung unberührt.

Wiederholungsrezept: Einlösefrist angeben

Ärzte können nach §4 Abs. 3 Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) für Patienten, die eine kontinuierliche Versorgung mit einem bestimmten Arzneimittel benötigen, Verordnungen ausstellen, die nach der Erstabgabe bis zu dreimal einlösbar sind. Diese Wiederholungsrezepte dürfen laut der neuen Arzneimittelrichtlinie bis zu 365 Tage nach Ausstellungsdatum beliefert werden. Neben der Kennzeichnung als Wiederholungsrezept soll auch der Beginn der Einlösefrist angegeben werden.

Autor:
Stand:
06.07.2021
Quelle:
  1. Bundesanzeiger: Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: §11 – wiederholende Abgabe und Belieferungsfrist, vom 15. April 2021
  2. G-BA: Tragenden Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: §11 – wiederholende Abgabe und Belieferungsfrist, vom 15. April 2021
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