
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) habe bereits 22 Millionen Grippe-Impfdosen freigegeben. Wie Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), am Rande des Deutschen Apothekertags in München sagt, habe das PEI noch nie zuvor so früh schon so viele Dosen freigegeben. Als Gründe gierfür nennt das PEI das Wissen darüber, dass eine Doppelinfektion mit dem Influenza- und dem Coronavirus besondere Risiken berge. Studien bestätigen zudem, dass es möglich sei zeitgleich gegen COVID-19 und gegen Influenza zu impfen, um einen Immunschutz gegen beide Viren aufzubauen, ohne dass die Verträglichkeit leide.
Appell zur Grippeimpfung
Thomas Dittrich appelliert deshalb an die Bevölkerung sich impfen zu lassen: „Es gibt gute Gründe, sich im Herbst impfen zu lassen. Erstens ist die Pandemie noch nicht vorbei, und wir sollten alles tun, zusätzliche Belastungen durch weitere Infektionskrankheiten zu vermeiden. Und zweitens dürfte das Risiko für eine Ansteckung mit Grippe diesen Herbst für viele größer sein, weil das Immunsystem nach zwei Jahren mit niedrigen Grippezahlen auf den Erreger nicht gut vorbereitet ist.“
Empfehlung der STIKO
Nach Angaben der Ständigen Impfkommission (STIKO) wird eine Grippeimpfung grundsätzlich für Menschen ab 60 Jahren empfohlen darüber hinaus sollten sich jedoch auch folgende Personen impfen lassen:
- Schwangere ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon
- Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten wie z.B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV)
- Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt Lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können.
Im Rahmen eines erhöhten beruflichen Risikos sollten darüber hinaus auch folgende Personen eine Grippe-Impfung erhalten:
- Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. medizinisches Personal)
- Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr
- Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können
Das erste Mal Grippeimpfungen in Apotheken
Die Rechtsgrundlage hierfür wurde am 1. März 2020 mit dem Masernschutzgesetz geschaffen. Es legt in § 132j SGB V fest, dass Apotheker*innen in öffentlichen Apotheken im Rahmen von Modellvorhaben gesetzlich krankenversicherte Menschen gegen Influenza impfen dürfen.
Danach wurde vom Bundesrat das Pflegebonus-Gesetz auf den Weg gebracht, welches in einem neuen Paragraphen 20c im Infektionsschutzgesetz die öffentlichen Apotheken in die »Regelversorgung« bei den Grippeschutzimpfungen aufgenommen hat. Voraussetzung bildet die Teilnahme der Apotheker*innen an einer ärztlichen Schulung mit definierten Inhalten.
Verhandlungen zur Vergütung dauern aktuell noch an.