Covid-19-Impfung: 253 anerkannte Impfschäden

In Deutschland wurden bislang 253 Impfschäden infolge einer Corona-Impfung anerkannt. Die Bundesländer haben 253 Anträge auf Entschädigung wegen einer schweren unerwünschten Nebenwirkung der Covid-19-Impfung bewilligt. 1.808 Anträge wurden abgelehnt.

Dokumentenstapel

Nach Angaben der „Welt am Sonntag“ (WamS) wurden bislang 253 Anträge auf Entschädigung wegen einer schweren unerwünschten Nebenwirkung der Covid-19-Impfung bewilligt. Das habe eine eigene bundesweite Umfrage bei den Versorgungsämtern der Länder ergeben, berichtete die Zeitung. 1.808 Anträge wurden den Angaben zufolge abgelehnt. 3.968 Anträge sind noch in Bearbeitung, weitere könnten folgen.

Die meisten Anträge wurden in den bevölkerungsstärksten Bundesländern Bayern (61) und Nordrhein-Westfalen (38) bewilligt, Schlusslicht war Bremen mit keiner Anerkennung [1].

Anträge auf Impfschäden sind selten

Anträge auf Impfschäden sind insgesamt sehr selten. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) haben in Deutschland bis 01. Februar 2023 64,9 Millionen Menschen (77,9 % der Bevölkerung) eine Impfdosis erhalten. Davon sind 63,6 Millionen (76,4 %) grundimmunisiert. 52,1 Millionen Personen (62,6 %) erhielten zusätzlich eine Auffrischungsimpfung, 12,5 Millionen (15,0 %) sind mindestens zweimal geboostert wurden [2].

Was ist ein Impfschaden?

Grundsätzlich wird zwischen Impfreaktionen, Impfkomplikationen und Impfschäden unterschieden.

Impfreaktionen sind üblicherweise der Ausdruck der erwünschten Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Impfstoff und klingen in der Regel nach wenigen Tagen ab [3].

Impfkomplikationen sind schwerwiegende unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) nach Impfungen, die über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehen. Diese sind namentlich meldepflichtig [3]. Die Meldung erfolgt von den behandelnden Ärztinnen oder Ärzten an das zuständige Gesundheitsamt, von wo sie an die zuständige Landesbehörde und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) weitergeleitet wird.

Grundsätzlich kann jede geimpfte Person Impf-Nebenwirkungen melden, entweder direkt an den Hersteller oder online an das PEI, beispielsweise über die App SafeVac 2.0. Laut dem zuletzt veröffentlichten Sicherheitsbericht hat das PEI 333.492 Verdachtsfälle für Nebenwirkungen nach einer Covid-19-Impfung registriert [4].

Impfschäden sind Impfkomplikationen, die längerfristig eine gesundheitliche oder wirtschaftliche Folge durch die Schutzimpfung darstellen. Diese Folge kann man sich auf Antrag hin als Impfschaden anerkennen lassen [3]. Nach einer Covid-19-Impfung wurden als Impfschäden beispielsweise Herzmuskelentzündungen, Sinusthrombosen und das Guillain-Barré-Syndrom anerkannt, vereinzelt auch impfbedingte Todesfälle, schreibt die WamS [1].

Ob bei einem Impfschaden ein Anspruch auf eine staatliche Versorgung besteht, entscheidet das Versorgungsamt des jeweiligen Bundeslands.

Welche Entschädigungen gibt es?

Ab einem gewissen Schädigungsgrad bietet der Staat eine lebenslange Grundrente zwischen 164 und 854 Euro monatlich an, so die Zeitung. Wenn nötig, werden auch Heilbehandlungen übernommen und ein Berufsschadensausgleich gezahlt. In Hessen etwa erhielten Menschen mit anerkanntem Impfschaden im Jahr 2021 durchschnittlich 1.395 Euro pro Monat. Hinterbliebene von Impftoten haben laut WamS ebenfalls Anspruch auf eine staatliche Versorgung sowie auf Bestattungs- und Sterbegeld. Die Kosten hierfür tragen die Länder [1].

Autor:
Stand:
02.02.2023
Quelle:
  1. Welt am Sonntag (WamS), Artikel, 28. Januar 2023.
  2. Impfdashboard, Stand 01. Februar 2023.
  3. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Fragen und Antworten, abgerufen am 01. Februar 2023.
  4. Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Sicherheitsbericht, 07. September 2022.
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