Zulassungserweiterung für Keytruda empfohlen

Am 23. Juni 2016 hat der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) die Zulassungserweiterung für Pembrolizumab (Keytruda) empfohlen. Bisher ist das Arzneimittel als Monotherapie zur Behandlung des fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierenden) Melanoms bei Erwachsenen angezeigt.

Lunge

Künftig soll das Arzneimittel Keytruda (Wirkstoff Pembrolizumab) von MSD auch bei lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) eingesetzt werden bei erwachsenen Patienten, deren Tumor das Protein PD-L1* exprimiert und die bereits eine Chemotherapie erhalten haben. Patienten, die nachgewiesene Mutationen von EGFR (epidermal growth factor receptor) oder ALK (anaplastic lymphom kinase) aufweisen, sollten zunächst mit einer Tumortherapie behandelt werden, die sich gegen diese Mutationen richtet, ehe Keytruda zum Einsatzt kommt. Bisher wird Keytruda in Deutschland nur als Monotherapie zur Behandlung des fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierenden) Melanoms bei Erwachsenen eingesetzt.

Wirkstoff Pembrolizumab

Pembrolizumab ist ein monoklonalen Antikörper. Pembrolizumab wird zur Behandlung eines nicht resezierbaren oder metastasierenden Melanoms eingesetzt.Der Wirkstoff bindet an den PD-1 Rezeptor und verhindert damit die Interaktion zwischen PD-1 und PD-L1.

PD-L1 und PD-1

*PD-L1 (programmed cell death ligand 1) ist ein Protein, das von vielen Zelltypen exprimiert wird. Im Normalfall wrd durch die Interaktion zwischen PD-L1 und einem weiteren Protein, PD-1 (programmed cell death receptor-1), das Gleichgewicht des Immunsystems aufrecht erhalten. Damit verhindert der Körper in Infektionsfällen, dass er auch seine eigenen Zellen angreift. Diese Exprimierung ist auch bei einigen Tumorarten zu beobachten.

Autor:
Stand:
05.07.2016
Quelle:

European Medicines Agency (EMA)

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