
Hintergrund
Laut der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) informierte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, über eine verstärkte Nachfrage von Paracetamol-haltigen Arzneimitteln aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie und weist auf Maßnahmen zur Vermeidung von Versorgungsengpässen hin.
Was ist zu tun?
Damit eine weitere bedarfsgerechte Versorgung mit Paracetamol-haltigen Arzneimitteln gewährleistet werden kann, sollen Apotheken den Wirkstoff nur in der für den akuten Behandlungsfall benötigten Mengen abgeben.
Im Rahmen der pharmazeutischen Beratung soll weiterhin überprüft werden ob therapeutische Alternativen möglich sind.
Paracetamol-haltige Arzneimittel sollen demnach nur dann abgeben werden, wenn im individuellen Einzelfall keine therapeutische Alternative in Frage komme.
Es soll außerdem nur so viel abgegeben werden wie für den akuten Behandlungsfall erforderlich ist. Diese Vorgaben gelten auch für den Versandhandel.
Ärzte werden gebeten, verschreibungspflichtige Paracetamol-haltige Arzneimittel nur nach Prüfung therapeutischer Alternativen und nur in der medizinisch notwendigen Packungsgröße zu verordnen.