
Die Zulassungsinhaber chlormadinonacetat- und nomegestrolacetathaltiger Arzneimittel informieren in Abstimmung mit der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) über Folgendes.
Die Zulassungsinhaber chlormadinonacetat- und nomegestrolacetathaltiger Arzneimittel informieren über das Risiko für die Entwicklung eines Meningeoms nach der Behandlung mit den entsprechenden Medikamenten.
Die Zulassungsinhaber chlormadinonacetat- und nomegestrolacetathaltiger Arzneimittel informieren in Abstimmung mit der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) über Folgendes.
Die auf nationaler Ebene zugelassenen Arzneimittel und der Wortlaut der Indikationen sind in den einzelnen EU-Ländern unterschiedlich. In Deutschland sind lediglich niedrig dosierte chlormadinon- oder nomegestrolhaltige Arzneimittel zugelassen.
Zu den Anwendungsgebieten einer niedrigdosierten (2 mg) Chlormadinonacetat-Monotherapie gehören:
Chlormadinonacetat oder Nomegestrolacetat in niedriger Dosierung in Kombination mit einem Estrogen sind als hormonelle Verhütungsmittel zugelassen.
Ein Meningeom ist ein seltener, meist gutartiger Tumor, der sich aus den Meningen bildet. Die klinischen Anzeichen und Symptome eines Meningeoms können unspezifisch sein und Sehveränderungen, Hörverlust oder Ohrensausen, Geruchsverlust, sich mit der Zeit verschlimmernde Kopfschmerzen, Gedächtnisverlust, Krampfanfälle oder Schwäche der Extremitäten umfassen.
Vor Kurzem wurde in zwei französischen epidemiologischen Kohortenstudien ein kumulativer, dosisabhängiger Zusammenhang zwischen Chlormadinonacetat oder Nomegestrolacetat und Meningeomen beobachtet. Diese Studien basierten auf Daten der französischen Krankenkasse (CNAM) und umfassten eine Population von 828.499 Patientinnen für Chlormadinonacetat und 1.060.779 für Nomegestrolacetat. Die Inzidenz eines mittels Operation oder Strahlentherapie behandelten Meningeoms wurde verglichen zwischen Frauen, die hochdosiertem Chlormadinonacetat (kumulative Dosis >360 mg) oder hochdosiertem Nomegestrolacetat (kumulative Dosis >150 mg) ausgesetzt waren, und Frauen, die lediglich eine geringe Exposition gegenüber Chlormadinonacetat (kumulative Dosis ≤360 mg) oder Nomegestrolacetat (kumulative Dosis ≤150 mg) hatten.
Bei Patientinnen mit einer kumulativen Chlormadinonacetat-Exposition ≤360 mg wurde eine Inzidenz für das Auftreten eines Meningeoms von 6,8/100.000 Patientenjahre ermittelt. Bei Patientinnen mit einer kumulativen Dosis des Wirkstoffs >360 mg lag die Inzidenz bei 18,5/100.000 Patientenjahre (auf Grundlage des Alters bereinigte Hazard Ratio [HR] 4,4; 95%-Konfidenzintervall [KI] 3,4 bis 5,8).
Bei Patientinnen mit einer kumulativen Nomegestrolacetat-Exposition ≤150 mg wurde eine Inzidenz für das Auftreten eines Meningeoms von 7,0/100.000 Patientenjahre ermittelt. Bei Patientinnen mit einer kumulativen Dosis des Wirkstoffs >150 mg lag die Inzidenz bei 19,3/100.000 Patientenjahre (HR 4,5; 95%-KI 3,5 bis 5,7).
Angesichts dieser Daten sollte die Behandlung mit hochdosiertem Chlormadinonacetat oder hochdosiertem Nomegestrolacetat auf Situationen beschränkt werden, in denen alternative Maßnahmen als ungeeignet erachtet werden. Die Behandlung sollte auf die niedrigste wirksame Dosis und die kürzeste Dauer beschränkt werden.
Es konnten keine neuen Sicherheitsbedenken hinsichtlich eines Meningeomrisikos im Zusammenhang mit der Anwendung von chlormadinonacetathaltigen Arzneimitteln in niedriger Dosierung (2 mg) oder nomegestrolacetathaltigen Verhütungsmitteln in niedriger Dosierung (2,5 mg) festgestellt werden. Da jedoch das Risiko eines Meningeoms mit zunehmender kumulativer Dosis von chlormadinonacetat- oder nomegestrolacetathaltigen Arzneimitteln ansteigt, sind niedrigdosierte Produkte bei Patientinnen mit bestehendem Meningeom oder einem Meningeom in der Vorgeschichte kontraindiziert und die Behandlung sollte bei Anzeichen und Symptomen eines Meningeoms dauerhaft eingestellt werden.
Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung an den Hersteller, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder die entsprechende Arzneimittelkommission zu melden.
Weitere Informationen zu den Studienergebnissen sowie die Kontaktdaten der Zulassungsinhaber können dem beigefügten Rote-Hand-Brief entnommen werden.
Rote-Hand-Brief zu Chlormadinonacetat und Nomegestrolacetat
Zulassungsinhaber chlormadinon- und nomegestrolhaltiger Arzneimitteln: Rote-Hand-Brief zu chlormadinon- und nomegestrolhaltigen Arzneimitteln