Seit dem 14. Juni stellen Apotheken für gegen das Coronavirus geimpfte Personen digitale Zertifikate aus. Bisher war es technisch jedoch nicht möglich, dies auch für von COVID-19 Genesene anzubieten. Nun hat das Robert-Koch-Institut (RKI) die Voraussetzungen dafür geschaffen und der Deutsche Apothekerverband (DAV) eine technische Lösung für das Apothekenportal umgesetzt, die zum 9. Juli einsatzbereit ist.
PCR-Nachweis nötig
Um ein digitales Impfzertifikat zu erhalten, werden von den genesenen Personen die folgenden Dokumente benötigt.
- Personalausweis oder ein anderes gültiges Ausweisdokument nicht Lichtbild
- Nachweis eines positiven PCR-Tests
- Nachweis über die einmalige COVID-19-Impfung (z.B. gelber Impfpass)
Derzeit gebe es mehr als 3,7 Millionen Genesene in Deutschland, von denen viele zwischenzeitlich geimpft seien. Ihnen könne das Impfzertifikat helfen, den Sommer und die Urlaubszeit unbeschwerter zu genießen, so DAV-Vorsitzender Thomas Dittrich. Die Kosten werden vom Bund übernommen. Apotheken erhalten pro Zertifikat eine Vergütung von 6 Euro. Das Honorar wurde zum 8. Juli 2021 auf diesen Betrag gesenkt.
Anerkannte Nachweise
Der Nachweis einer COVID-19-Infektion erfolgt wie oben erwähnt über ein positives PCR-Testergebnis. Das Alter des Ergebnisses ist für die Erstellung des Genesenen-Impfzertifikates irrelevant. Liegt der Nachweis nicht mehr vor, kann er erneut von der entsprechenden Stelle ausgestellt werden. Die folgenden Dokumente werden als Nachweis anerkannt bzw. nicht anerkannt.
Anerkannte Dokumente | Nicht anerkannte Dokumente |
PCR-Befund eines Labors | Antigenschnelltest-Nachweis |
PCR-Befund eines Arztes | Antikörpernachweis |
PCR-Befund einer Teststelle bzw. eines Testzentrums | Krankehitsatteste |
Ärztliches Attest, sofern es Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthält | Absonderungsbescheinigungen, die keine Angaben zu Testart und/ oder Testdatum enthalten |
Absonderungsbescheinigung, sofern sie Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthält | |
Weitere Bescheinigungen von Behörden, sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthalten | |
Digitales Genesenenzertifikat | |
STIKO: Eine Impfung ausreichend
Die Ständige Impfkommission empfiehlt für immungesunde Genesene, deren SARS-CoV-2-Infektion sicher nachgewiesen wurde, eine einmalige Impfung ab 6 Monaten nach überstandener Erkrankung. Personen, bei denen der Infektionszeitpunkt nicht bekannt ist, sollten zeitnah einmalig geimpft werden. Aufgrund der bestehenden Immunität nach durchgemachter Infektion, sei die einmalige Boosterung mit einem Impfstoff ausreichend für eine sehr gute Immunantwort. Auch wenn mehr als 6 Monate seit der Diagnosestellung vergangen sind, reiche die einmalige Impfung aus. Hierzu können alle zugelassenen COVID-19-Impfstoffe verwendet werden.