Seit Dezember sind die Apotheken berechtigt, Impfungen gegen das Coronavirus bei Personen ab 12 Jahren durchzuführen. Seit Anfang Januar 2022 finden entsprechende Schulungen statt. Ab der ersten Februarwoche können die Apotheken nun erstmals Impfstoff für sich selbst bestellen und am 8. Februar mit den COVID-19-Impfungen starten.
Meldepflicht und Bestellzyklus
„Im Vorfeld mussten die Voraussetzungen geschaffen werden – das ist jetzt erledigt“, so Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA. Die technischen Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung der Zahl geimpfter Personen an das Robert-Koch-Institut seien nun geschaffen. Die Übermittlung der Daten soll über das Melde- und Informationssystem des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) laufen.
„Die letzten noch offenen Punkte waren die Impfstoff-Kontingente für die Apotheken und der Bestellzyklus. Das wurde heute mit dem Bundesgesundheitsministerium geklärt.“
Ergänzendes, niederschwelliges Impfangebot
Die Apotheken entscheiden individuell, ob sie die neue Dienstleistung anbieten möchten. Die Impfungen in Apotheken stellen ein ergänzendes Angebot neben Arztpraxen und Impfzentren dar. „Wir wollen diejenigen erreichen, die sich noch nicht impfen lassen konnten, zum Beispiel weil ihnen die Organisation eines Impftermins bisher zu aufwändig war. Wir bringen das niedrigschwellige und flächendeckende Angebot der Apotheken ein, um die Impfkampagne der Bundesregierung zu unterstützen.“, erläutert Overwiening.
Die COVID-19-Impfung ist die erste Impfung, die Apotheken bundesweit anbieten können. Die laufenden Modellprojekte zu Grippeschutzimpfungen werden bisher in wenigen Bundesländern angeboten.
Apotheken bieten sichere Versorgung
Die Apotheken seien jedoch exzellent auf die neue Aufgabe vorbereitet, erklärt die ABDA-Präsidentin. „Jeder kann darauf vertrauen, bestens versorgt zu werden. Apothekerinnen und Apotheker sind auch für den unwahrscheinlichen Fall geschult, dass bei Impfreaktionen Maßnahmen der Ersten Hilfe ergriffen werden müssen.“