
Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat sich am 25. November 2021 für die Zulassung des COVID-19-Impfstoffs Comirnaty von BioNTech/Pfizer für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren ausgesprochen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gab nun bekannt, dass Arztpraxen den Impfstoff das erste Mal am Dienstag, den 7. Dezember, bis 12 Uhr bestellen können.
Kein eigenes Rezept nötig
Für die Bestellung des Kinderimpfstoffs ist kein separates Rezept nötig. Die Arztpraxen geben wie gewohnt die Anzahl benötigter Impfstoffdosen an. Wichtig ist hierbei den Zusatz „für Kinder (5-11 Jahre)“ an die Bezeichnung des Impfstoffs anzufügen. Beispielsweise „20 Dosen Comirnaty für Kinder (5-11 Jahre) plus Impfzubehör“.
Lieferung spätestens am 20. Dezember
Deutschland soll bei der ersten Lieferung etwa 2,4 Millionen Dosen des Kinderimpfstoffs erhalten. Bestellungen sollen nur Vertragsärzte aufgeben, die in ihrer Praxis Kinder versorgen und eine vollständige Durchstechflasche mit 10 Impfstoffdosen verbrauchen können. Die Auslieferung soll laut Angaben des BMG spätestens am 20. Dezember erfolgen. Das genaue Lieferdatum werde noch bekannt gegeben.
Vorerst zwei Bestelltermine
Das BMG teilte außerdem mit, dass weitere Impfstofflieferungen im Januar 2022 erfolgen sollen. Der bisher einzige weitere Bestelltermin für Vertragsärzte ist Dienstag, der 4. Januar 2022, bis 12 Uhr. Die Auslieferung soll dann am 10. Januar erfolgen.
Abweichung von Dosierung und Injektionsvolumen
Der Impfstoff für Kinder von 5 bis 11 Jahren hat eine andere Konzentration und ein abweichendes Injektionsvolumen als das bekannte Comirnaty-Präparat für Personen ab 12 Jahren. In einem Vial sind laut bisherigen Informationen 10 statt 6 Dosen enthalten. Kinder zwischen 5 und 11 Jahren erhalten außerdem statt 30 µg eine niedrigere Dosis von 10 µg. Die Grundimmunisierung besteht aus zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen.
Transport- und Lagerbedingungen
Nach dem Auftauen kann der Kinderimpfstoff bei 2 °C bis 8 °C über 10 Wochen gelagert und transportiert werden.
STIKO-Empfehlung ist keine Voraussetzung für Impfung
Die Entscheidung der EU-Kommission zur Zulassung des Kinderimpfstoffs steht bislang noch aus, wird aber in Kürze erwartet. Das BMG weist darauf hin, dass eine COVID-19-Impfung Fünf- bis Zehnjährige ab dem Zeitpunkt der Zulassung möglich sei. Eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) sei keine Voraussetzung hierfür. Die Entscheidung der STIKO werde voraussichtlich Ende Dezember erfolgen.