Corona-Impfstoffbestellung für Auffrischungsimpfungen

Das Bundesministerium für Gesundheit hat bestätigt, dass ab dem 1. September Auffrischungsimpfungen für bestimmte Personengruppen möglich sein sollen. Einige Details sind bis dahin noch zu klären, die Arztpraxen können die dafür benötigten Impfstoffdosen aber schon bei der nächsten Bestellung einplanen.

Impfstoffbestellung

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat bekannt gegeben, dass Arztpraxen für die Bestellung von COVID-19-Impfstoffen ab sofort nur noch ein Rezept benötigen. Eine Aufteilung der Impfstoffe nach Erst- und Zweitimpfung ist nicht mehr nötig. Dies gilt ebenso für Auffrischungsimpfungen, die ab 1. September 2021 möglich sein sollen.

Bestellung für 6. bis 12. September

Aus der neuen Regelung ergibt sich, dass bereits die nächste Impfstoffbestellung bis Dienstag, den 24. August für die Woche vom 6. bis 12. September auf einem Rezept erfolgen kann. Es genügt dabei die Anzahl benötigter Impfdosen anzugeben. Die folgenden Impfstoffe können für diese Woche bestellt werden.

Auffrischungsimpfungen mitbestellen

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat laut KBV erneut bestätigt, dass die Auffrischungsimpfungen ab dem 1. September möglich sein sollen. Daher können Ärzte bei der nächsten Bestellung bereits dafür nötige Impfstoffdosen von Comirnaty einplanen. Die Hersteller BioNTech und Pfizer haben kürzlich erste Daten einer Phase-I-Studie zur dritten Impfung bei der amerikanischen Zulassungsbehörde FDA eingereicht.

Auffrischungsimpfung: Details fehlen noch

Zwar hat das BMG die Einführung der Auffrischungsimpfungen bestätigt, es bleiben bisher allerdings noch einige Fragen offen. Bisher liegen zwei Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) von Anfang August vor. Diese sehen eine Auffrischungsimpfung für folgende Personengruppen vor, festgelegt ist hier aber noch nichts.

  • Pflegebedürftige Personen
  • Personen ab 80 Jahren
  • Immunsupprimierte und immungeschwächte Personen
  • Personen, die einen Vektor-Impfstoff erhalten haben (Vakzevria oder COVID-19-Vaccine Janssen)

STIKO-Empfehlung erwartet

Unklar ist bislang außerdem, mit welchem Abstand zur letzten eine Auffrischungsimpfung bei den genannten Risikogruppen erfolgen soll. Lediglich für Personen, bei denen die Immunisierung mit einem Vektorimpfstoffen erfolgte, sprach sich die GMK für einen Abstand von mindestens sechs Monaten aus. Es wird erwartet, dass die STIKO sowohl zu Risikogruppen als auch dem Impfabstand eine Empfehlung abgeben wird. Die Kommission äußerte sich bisher allerdings zurückhaltend und verwies auf eine unzureichende Datenlage.

Dokumentation

Die KBV kündigte an, das Impf-DokuPortal für Ärzte für die Dokumentation der Auffrischungsimpfungen anzupassen. Diese erfolgt analog den Erst- und Abschlussimpfungen täglich nach Art des Impfstoffs und Anzahl der unter 18- und über 60-Jährigen.

Alle weiteren Informationen rund um Impfstoffbestellungen, Lagerung, Haltbarkeit, Transport, Herstellung und Updates finden Sie hier.

Autor:
Stand:
23.08.2021
Quelle:
  1. KBV: Arztpraxen können Impfstoff für Auffrischimpfungen bestellen - Ab sofort nur noch ein Rezept erforderlich (19.08.2021)
  2. GMK: Beschlüsse zur Auffrischungsimpfung vom 02.08.2021 und 09.08.2021
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