
Die Omikron-Variante lässt die Infektionszahlen derzeit rasant steigen. Da der Impfschutz der Grundimmunisierung mit der Zeit nachlässt und neuere Studien zeigen, dass eine Auffrischungsimpfung mit den derzeit verfügbaren mRNA-Impfstoffen auch einen guten Immunschutz gegen Omikron bietet, laufen die Booster-Impfungen auf Hochtouren. Zuletzt kam es bezüglich der Definition einer Auffrischungsimpfung aber insbesondere bei Personen, die einmalig mit der COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson) geimpft wurden, zu Unklarheiten. Die unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer sorgen hierbei zusätzlich für Verwirrung.
Ab wann gilt man nun nach einer Impfung mit dem Janssen-Vakzin als geboostert und welche Impfstoffe sind zur Auffrischungsimpfung geeignet?
Vorgaben des PEI sind maßgeblich
Am 15. Januar 2022 trat die Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung in Kraft, mit dem Ziel ein angepasstes Konzept für Isolation und Quarantäne zu schaffen. Im Zuge dieser Verordnung wurden außerdem die Definitionen der Impf- und Genesenennachweise aktualisiert. So gilt nun unter anderem, dass die vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) sowie dem Robert-Koch-Institut (RKI) festgelegten aktuellen wissenschaftlichen Vorgaben maßgeblich sind für den Nachweis eines vollständigen Impfschutzes. Dazu zählt neben den verwendeten COVID-19-Impfstoffen auch die Anzahl an Einzelimpfungen sowie Auffrischimpfungen. Diese Regelung soll eine schnellere Reaktion auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse gewährleisten.
Zweitimpfung für Grundimmunisierung nötig
Zwar wurde die COVID-19 Vaccine Janssen als einmalige Impfung zugelassen, diese ist nun laut Angaben auf der entsprechenden Website des PEI für eine vollständige Grundimmunisierung jedoch nicht mehr ausreichend. Es muss für einen vollständigen Immunschutz eine zweite Impfung entweder in Form eines homologen oder heterologen Impfschemas erfolgen. Daraus ergeben sich folgende Möglichkeiten für die Grundimmunisierung.
- Sowohl die erste als auch die zweite Impfung erfolgen mit der COVID-19-Vaccine Janssen (Johnson & Johnson)
- Die erste Impfung erfolgt mit der COVID-19-Vaccine Janssen, die zweite Impfung mit Comirnaty von BioNTech/Pfizer
- Die erste Impfung erfolgt mit der COVID-19-Vaccine Janssen, die zweite Impfung mit Spikevax von Moderna
Der vollständige Impfschutz gilt ab dem 15. Tag nach der letzten Einzelimpfung.
Ausnahmeregelung für Genesene
Für Personen, die vor der ersten oder zweiten Impfung der Grundimmunisierung an COVID-19 erkrankt sind, gelten die folgenden Ausnahmeregelungen.
- Bei Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vor der ersten Impfung gilt bei vorhandenem Nachweis der vollständige Immunschutz sofort ab dem Tag der einmaligen Impfung
- Bei Infektionen nach der Erst- und vor der Zweitimpfung gelten betroffene Personen ab dem 29. Tag nach Abnahme des positiven Testnachweises als vollständig geimpft
Aktuelle Empfehlungen der STIKO
Bisher liegen vom PEI noch keine Angaben zu den Auffrischungsimpfungen vor. Die Ständige Impfkommission (STIKO) des RKI hat hingegen in der Ausgabe des Epidemiologischen Bulletins vom 20. Januar neue Empfehlungen für Personen, die mit COVID-19 Vaccine Janssen geimpft wurden, herausgegeben.
Zweite Impfung ab vier Wochen nach der ersten
Die STIKO empfiehlt bereits seit Oktober 2021 zusätzlich zur Grundimmunisierung ab vier Wochen nach der ersten Impfung mit dem Janssen-Vakzin eine weitere Impfung. Zu diesem Zeitpunkt war noch von einer Auffrischung bzw. „Optimierung der Grundimmunisierung“ die Rede.
Grund für die Empfehlung ist, dass der prozentuale Anteil an COVID-19-Durchbruchsinfektionen in Deutschland bei Personen, die einmalig mit COVID-19 Vaccine Janssen geimpft wurden am höchsten ist. In verschiedenen Studien wurde mittlerweile ein im Vergleich zu den anderen Impfstoffen geringerer primärer Impfschutz nachgewiesen.
Heterologes Impfschema bevorzugen
Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat dem Janssen-Impfstoff am 15. Dezember 2021 eine erweiterte Zulassung erteilt, die für eine homologe Zweitimpfung ab zwei Monaten nach der ersten Dosis sowie die Möglichkeit einer Auffrischungsimpfung mit dem Janssen-Impfstoff nach zweifacher Grundimmunisierung mit einem der mRNA-Impfstoff gilt.
Die STIKO weist in ihrer Empfehlung jedoch darauf hin, dass die Überlegenheit eines heterologen Impfschemas (zweite Impfung mit Comirnaty oder Spikevax) zur Optimierung des Immunschutzes nach einmaliger Janssen-Impfung belegt und daher zu bevorzugen sei. Bisher liegen die publizierten Daten zwar vornehmlich im Preprint vor, weisen jedoch auf eine höhere Immunogenität der heterologen Zweitimpfung im Vergleich zur homologen Impfung hin.
Auffrischungsimpfung
Die dritte Impfung (Auffrischungsimpfung) wird ebenso mit einem mRNA-Impfstoff in einem Mindestabstand von zwei Monaten zur zweiten Impfstoffdosis empfohlen.
Anpassung der Impfzertifikate nötig
Die neuen Vorgaben des PEI für Personen, die mit COVID-19 Vaccine Janssen geimpft sind, ziehen weitere notwendige Änderungen nach sich. Derzeit wird eine zweite Impfung nach dem Janssen-Impfstoff in der CovPass- und Corona-Warn-App als „Impfung 2 von 2“ angezeigt. Auf den ersten Blick ist diese Darstellung nicht von einer abgeschlossenen Grundimmunisierung mit einem der mRNA-Impfstoffe zu unterscheiden.
Da die genaue Ausgestaltung der 2G-Plus-Regelung jedoch den Bundesländern obliegt, gelten derzeit mit dem Janssen-Vakzin geimpfte Personen, die eine zweite Impfung erhalten haben, mancherorts noch als geboostert. Dies kann beispielsweise bei der Kontrolle der Impfzertifikate in der Gastronomie für Missverständnisse sorgen, da ein Booster der mRNA-Impfstoffe als „Impfung 3 von 3“ angezeigt wird.
Aktualisierung bis Februar
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) habe daher das RKI aufgefordert, die Apps technisch nachzuarbeiten, erklärte Christian Splett, Pressesprecher der ABDA gegenüber der Berliner Morgenpost. Eine Anpassung der Apps für Genesene ist ebenfalls nötig.
Das Bundesministerium für Gesundheit arbeite derzeit an einer Lösung, die bis zum 1. Februar umgesetzt werden solle. Bis dahin sollen die Zertifikate auch an die jüngsten EU-Vorgaben, wie eine verkürzte Gültigkeit der Impfzertifikate auf neun Monate nach der Grundimmunisierung, angepasst werden.