
Bis 2025 soll die Telematikinfrastruktur (TI) weiterentwickelt werden. Ziele der sogenannten „TI 2.0“ sind unter anderem die universelle Erreichbarkeit der Anwendungen durch Zugangsschnittstellen im Internet sowie eine höhere Flexibilität und Nutzerfreundlichkeit, eine geringere betriebliche Komplexität und eine erhöhte Interoperabilität der Systeme. Die gematik bereitet diese Umstellung schrittweise vor, beispielsweise durch die Anfang Februar veröffentlichte Spezifikation zu digitalen Identitäten (eID).
Mit dem TI-Gateway soll ein Dienst zur Verfügung stehen, der die Einbox-Konnektoren bei Nutzergruppen wie Arztpraxen und Apotheken überflüssig macht. Die Anforderungen hierzu hat die gematik nun bekannt gegeben.
Highspeed-Konnektoren in Rechenzentren
Da die TI-Fachdienste in Zukunft über das Internet erreichbar sein sollen, wird sich die betriebliche Leistung der TI laut gematik vollständig in Rechenzentren verlagern. Das TI-Gateway trägt durch Highspeed-Konnektoren (HSK) zu dieser Umsetzung bei. HSK sind deutlich leistungsfähiger als die bisher verwendeten Einbox-Konnektoren, die derzeit jede Praxis und Apotheke zur Nutzung der TI-Anwendungen benötigt. Ein HSK in einem sicheren Rechenzentrum kann eine Vielzahl an Nutzergruppen an die TI anbinden. Dadurch entfällt der Einbox-Konnektor vor Ort.
Keine Alternative zu Konnektor-Austausch
Die Spezifikation des TI-Gateways ist die Grundvoraussetzung zur Entwicklung geeigneter Alternativen zu den Einbox-Konnektoren. Ein Austausch der Konnektoren, deren Laufzeit aus sicherheitstechnischen Gründen auf fünf Jahre begrenzt ist, lässt sich bis zur Einführung der TI 2.0 jedoch nicht vollständig vermeiden. Die ersten Sicherheitszertifikate haben bereits im September 2022 ihre Gültigkeit verloren. Arztpraxen wird der Austausch erstattet.
Für Konnektoren, die ab August 2023 auslaufen, könnten jedoch Alternativen zur Verfügung stehen. Neben Software-Updates nennt die gematik auch die Rechenzentrumslösung mit Highspeed-Konnektoren als Möglichkeit. Voraussetzung dafür ist jedoch eine Anpassung des Finanzierungsmodells für die TI-Ausstattung, die durch das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEntG) zum Sommer 2023 vorgesehen ist.