
Die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA hat die Notfallzulassung (Emergency Use Authorization [EUA]) für Evusheld (Tixagevimab/Cilgavimab) überarbeitet. Demnach ist die Anwendung auf Fälle beschränkt, in denen die kombinierte Häufigkeit von nicht empfänglichen SARS-CoV-2-Varianten landesweit ≤90% beträgt [1]. Dies ist in aktuell nicht gegeben [2]. Deshalb ist die Antikörperkombination in den USA bis auf weiteres nicht mehr zugelassen [1].
Aktuelle Zahlen
Laut der US-amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC sind die nicht empfänglichen SARS-CoV-2-Varianten für mehr als 90% der aktuellen Coronavirus-Infektionen verantwortlich. In der Woche vom 21.–28.01. bezifferte die CDC den Anteil von:
- XBB.1.5 auf 61,3%
- BQ.1.1 auf 21,8%
- BQ.1 auf 9,3%
- XBB, CH.1.1, BN.1, BA.5 und BF.7 auf jeweils zwischen 0,6–2,8%
Bei einer Exposition gegenüber diesen Varianten ist eine ausreichende Schutzwirkung von Evusheld nicht mehr zu erwarten.
Risiko von Nebenwirkungen
Mit der Anwendungsbegrenzung werde zudem das Risiko für mögliche Nebenwirkungen von Evusheld reduziert, so die FDA [1]. Dazu zählen beispielsweise allergische Reaktionen, die mitunter schwerwiegend verlaufen können.
Evusheld in Deutschland ebenfalls nicht empfohlen
Auch in Deutschland wird die Anwendung von Evusheld (Tixagevimab/Cilgavimab) ebenso wie die von Xevudy (Sotrovimab) aufgrund der „relevant reduzierten Wirksamkeit gegen mehrere Omikron-Sublinien“ aktuell nicht empfohlen. Das geht aus den Empfehlungen der Fachgruppe COVRIIN am Robert Koch-Institut (RKI) hervor [3].