
Rotavirus-Impfstoffe
In Deutschland zugelassen sind gegenwärtig (Stand November 2016) zwei Lebendimpfstoffe. Beide werden als Schluckimpfung verabreicht.
Weitere Informationen zu den Impfstoffen:
Nebenwirkungen
- häufig: Diarrhöe, Emesis, Inappetenz, Fieber, Reizbarkeit, Husten und Schnupfen
- gelegentlich: Abdominalschmerzen, Flatulenzen, Dermatitis
- sehr selten: Invagination in den ersten 7 Tagen nach der Impfung
- ohne Häufigkeitsangabe: Blut im Stuhl, Gastroenteritis (verbunden mit einer Ausscheidung des Impfvirus bei Säuglingen mit einem schweren kombinierten Immundefekt (SCID), Apnoe bei sehr unreifen Frühgeborenen.
Kontraindikationen/Impfverbote
- Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile
- Überempfindlichkeit nach vorheriger Gabe eines Rotavirus-Impfstoffes
- Invagination in der Anamnese
- Säuglinge mit unbehandelter angeborener Fehlbildung des Gastrointestinaltrakts, die für eine Invagination prädisponiert sind
- Säuglinge mit einem schweren kombinierten Immundefekt (SCID)
- Verschieben der Impfung im Falle einer akuten, schweren, mit Fieber einhergehenden Erkrankung sowie bei Patienten, die an Durchfall oder Erbrechen leiden.
Impfschutz und Impfschema
- Schutzwirkung: Risikominderung für schwere Rotavirus-Gastroenteritis um 90 Prozent
- Schutzdauer: mindestens 2 Jahre, maximal 3
- Impfschema Säuglinge: ab einem Alter von 6 Wochen im Abstand von je 4 Wochen bis zu 3 Impfstoffdosen (je nach Impfstoff, neu seit August 2020)
Impfempfehlung
- Alle Neugeborenen ab 6 Wochen nach der Geburt
- Grundimmunisierung soll bis zum Ende des 4. Lebensmonats abgeschlossen sein
Reise/Impfvorschriften
Rotaviren sind weltweit, besonders aber in Afrika, Asien und Lateinamerika, verbreitet. Urlauber können sich mit der Rotavirus-Impfung vor schweren Durchfallerkrankungen schützen. Daher erscheint die Impfung bei Reisen in Endemiegebiete zumindest empfehlenswert.
Impfvorschriften für Reisende im Zusammenhang mit Rotaviren sind nicht bekannt.