Da Jugendliche zum Glück selten sehr schwere Erkrankungen haben, müssen sie in diesem Alter nicht oft die ärztliche Praxis aufsuchen. Deshalb werden Impftermine in diesem Alter allerdings schnell vergessen. Es ist deshalb besonders wichtig im Rahmen der Kinder- und Jugenduntersuchungen auch immer einen Blick auf den Impfschutz des jungen Patienten zu werfen. Gerade Jugendliche kommen durch Klassenfahrten, Schüleraustausch oder Urlaubsreisen in Länder, in denen einige Infektionskrankheiten noch häufig auftreten. Auch deshalb ist es wichtig, dass Kinder in diesem Alter einen kompletten Impfschutz haben.
Kinder 2-4 Jahre
Für Kinder zwischen 2 und 4 Jahren besteht die Möglichkeit noch fehlende Impfungen nachzuholen, dazu zählen die folgenden:
Kinder 5-8 Jahre
Im Alter zwischen 5 und 6 Jahren (zum Zeitpunkt der U9-Untersuchung) stehen Auffrischimpfungen für Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten an.
Zwischen 5 und 8 Jahren ist es möglich versäumte Impfungen gegen die genannten Erkrankungen sowie Kinderlähmung, Hepatis B, Meningokokken C, Mumps, Masern, Röteln und Windpocken nachzuholen.
Jugendliche 9-14 Jahre
Zum Zeitpunkt der J1 können die zweite Auffrischimpfung gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten sowie die erste Auffrischung gegen Kinderlähmung erfolgen. Sollten die Jugendlichen noch keinen ausreichenden Impfschutz gegen Hepatitis B besitzen, kann diese Impfung jetzt nachgeholt werden. Ebenso die Impfungen gegen Meningokokken C, Mumps, Masern, Röteln und Windpocken.
HPV-Impfung
Mädchen und Jungen im Alter von 9-14 Jahren sollten nun auch gegen Gebärmutterhalskrebs (HPV) geimpft werden. Erfolgt die erste Impfung gegen HPV bereits mit 9-14 Jahren, reichen 2 Impfungen im Abstand von mindestens 5 Monaten. Die Impfung soll bis zum Alter von 17 Jahren nachgeholt werden. Bei Nachholimpfung mit der 1. Impfung im Alter von über 14 Jahren sind 3 Impfdosen (0-1-6 Monate) erforderlich.
Jugendliche 15-17 Jahre
Im Alter von 15-16 Jahren erfolgt die zweite Nachimpfung gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten bzw. erste Nachimpfung gegen Kinderlähmung, wenn diese zwischen 9 und 14 Jahren noch nicht durchgeführt wurden.
Noch fehlende Impfdosen gegen Hepatitis B, Meningokokken C, Masern, Mumps, Röteln und Windpocken sowie die HPV-Impfungen können auch jetzt noch bis zum 17. Lebensjahr nachgeholt werden. Das gilt ebenfalls für die Auffrischimpfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Hepatitis B. Die Impfung gegen Kinderlähmung kann auch noch im Erwachsenenalter nachgeholt werden.
Einen Überblick über alle Impfungen finden Sie auch im Impfkalender.