Vergütung für Großhandel und Apotheken in der Impfkampagne

Die Versorgung der Arztpraxen mit COVID-19-Schutzimpfungen und dem entsprechenden Zubehör soll über die pharmazeutischen Großhändler und Apotheken erfolgen. Eine Überarbeitung der Coronavirus-Impfverordnung regelt die Vergütung für Organisation und Beschaffung der Impfstoffe.

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Die Durchführung der COVID-19-Schutzimpfungen soll ab dem 7. April in 35.000 Hausarztpraxen starten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) und der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e.V. (PHAGRO) hatten dazu gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein Organisationsmodell entwickelt, um die Impfstoffbestellungen der Arztpraxen sowie die Belieferung durch die Apotheken sicherzustellen.

Die Vergütung der Apotheken und Großhändler für die Abgabe der Coronavirus-Impfstoffe war dabei noch offengeblieben. In einer Überarbeitung der Coronavirus-Impfverordnung, die am 1. April 2021 in Kraft trat, wird das Honorar für die jeweiligen Leistungen nun geregelt.

Apotheken erhalten Vergütung pro Vial

Entgegen der Forderungen der ABDA in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf der Corona-Impfverordnung erhalten die Apotheken eine Vergütung pro Vial statt pro Impfdosis. Für die Organisation und bedarfsgerechte Bereitstellung der Vakzinen an die Arztpraxen sind unabhängig vom Impfstoff zunächst 6,58 Euro zuzüglich Umsatzsteuer vorgesehen.

Allerdings wird die ABDA dazu aufgefordert dem BMG bis zum 17. Mai eine Aufstellung vorzulegen, die den tatsächlichen Aufwand in den Apotheken widerspiegelt. Daraufhin kann eine Anpassung der Vergütung erfolgen.

Vergütung für Großhandel abhängig vom Impfstoff

Die Vergütung der Großhändler insbesondere für Transport, Konfektionierung und Organisation der Abgabe an Apotheken richtet sich nach der Kühlkette des jeweiligen Impfstoffs. So sind für die Abgabe je Vial kühlpflichtiger Impfstoffe wie Vaxzevria 9,65 Euro, für ultra- oder tiefkühlpflichtige Impfstoffe wie Comirnaty oder COVID-19 Vaccine Janssen 11,55 Euro zuzüglich Umsatzsteuer vorgesehen. Ab dem 10. Mai wird das Honorar pro abgegebener Durchstechflasche auf 6,55 Euro zuzüglich Umsatzsteuer gesenkt. 

Neben den Impfstoffen stellen die Großhändler auch das Impfbesteck und -zubehör pro Einzelbestellung bereit. Der Organisationsaufwand soll mit zusätzlichen 1,65 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Vial vergütet werden.

Auch bei der Vergütung des Großhandels behält sich das BMG die Möglichkeit einer Anpassung vor. Der PHAGRO soll dazu bis zum 15. Juni 2021 eine Aufstellung der tatsächlichen Aufwände der Großhändler an das Ministerium übermitteln.

Abrechnung erfolgt monatlich

Im Referentenentwurf der Verordnung war vorgesehen, dass die Abrechnung der Apotheken- und Großhandelsvergütung quartalsweise über die Apotheken und deren Rechenzentren erfolgt. Die neue Verordnung berücksichtigt die Forderung der ABDA nach einer monatlichen Abrechnung, die spätestens bis zum Ende des dritten auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monats unter Angabe der BUND-Pharmazentralnummer erfolgen soll.

Die Rechenzentren sind dazu aufgefordert monatlich die Gesamtbeträge der Abrechnungen an das Bundesamt für Soziale Sicherung zu übermitteln. Die Rückerstattung der Kosten erfolgt aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Der Abrechnungsbetrag wird anschließend über die Rechenzentren an die Apotheken und von diesen der entsprechende Anteil an die Großhändler weitergeleitet.

Die erforderlichen Dokumentationsunterlagen sollen von allen Beteiligten (Großhandel, Apotheken, Rechenzentren) bis zum 31. Dezember 2024 aufbewahrt werden.

Vorerst keine Belieferung von Privatärzten

Zeitgleich zur überarbeiteten Coronavirus-Impfverordnung wurde auch die »Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen COVID-19 an Arztpraxen« veröffentlicht. Diese sieht ausdrücklich vor, dass in der 14. Kalenderwoche ausschließlich Vertragsärzte von den Apotheken mit den Impfstoffen inklusive des Zubehörs beliefert werden dürfen. Die Abgabe an Privat- und Fachärzte ist demnach zunächst untersagt.

Die Apotheken sollen die Impfstoffe zudem nur bei dem Großhändler bestellen, von dem sie hauptsächlich beliefert werden. Bedingung ist eine Mitgliedschaft des Großhändlers im PHAGRO, daher kann gegebenenfalls auch vom Hauptlieferanten abgewichen werden, wenn dieser nicht dem Bundesverband angehört. 

Einbindung der Privat- und Fachärzte in Zukunft vorgesehen

In den ersten beiden Wochen würden laut Bundesgesundheitsminister Spahn jeweils 940.000 Dosen des Impfstoffs Comirnaty von BioNTech/Pfizer an die Arztpraxen ausgeliefert. Ende April könnten es bereits drei Millionen Impfdosen werden. Auch Privat- und Fachärzte sollen dann künftig Teil der Impfkampagne werden.

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Stand:
01.04.2021
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