Digitaler Impfnachweis bald verfügbar?

Auf Grundlage eines Beschlusses des Europäischen Rates soll bis zum Sommer 2021 ein digitaler Impfausweis eingeführt werden. Die Gesellschaft zur Förderung der Impfmedizin (GZIM) hat gemeinsam mit dem Praxissoftware-Hersteller Zollsoft GmbH daher einen digitalen Impfpass mit digitalem Impfnachweis entwickelt.

Digitaler Impfnachweis_GZIM

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wird die schnellstmögliche Einführung eines digitalen Impfausweises angestrebt. Bereits am 21. Januar hatte der Europäische Rat beschlossen einen interoperablen und standardisierten Impfnachweis für medizinische Zwecke auf den Weg zu bringen. Beim EU-Sondergipfel vom 25. Februar 2021 wurde daher unter anderem zur Einführung des digitalen Impfpasses beraten. Der Impfpass soll auf nationaler Ebene entwickelt werden und dann EU-weit kompatibel sein.

Die Gesellschaft zur Förderung der Impfmedizin (GZIM) verkündete in einer Pressemitteilung, dass sie in Zusammenarbeit mit dem Praxissoftware-Hersteller Zollsoft GmbH daher einen digitalen Impfpass mit digitalem Impfnachweis entwickelt habe. Dieser erfülle bereits die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des deutschen Infektionsschutzgesetzes (IfsG) sowie der EU-Richtlinie zum e-Impfpass. Derzeit befinde sich der digitale Impfnachweis in ausgewählten Praxen in der Pilotphase und stehe in Kürze für den breiten Einsatz bereit. Der elektronische Impfpass wird bereits in einem Kooperationsprojekt mit der AOK Plus in Sachsen und Thüringen eingesetzt.

In drei Schritten zum Impfnachweis

Die Erstellung des digitalen Impfnachweises kann über die Praxissoftware erfolgen. Derzeit steht ein digitaler Impfpass in Form der App ImpfPassDE zur Verfügung, die mit der Impfmanagementsoftware ImpfDocNE gekoppelt werden kann. Letztere stehe durch die meisten Arztsoftwaresysteme bereits in den Praxen zur Verfügung. Patienten sollen die Informationen dann in digitaler Form sowie auf Papier erhalten.

Im Wesentlichen besteht die Erstellung des digitalen Impfpasses mit Impfnachweis aus den drei folgenden Schritten:

  • Dokumentation der Impfung in der Arztsoftware und Generierung einer Impfbescheinigung
  • Übermittlung anonymisierter Daten an ein zertifiziertes Rechenzentrum zur Speicherung
  • Verifizierung der Impfbescheinigung

Durch die Änderung des IfsG können Impfnachweise digital erstellt und elektronisch signiert werden. Zunächst wird die Impfung in der Arztsoftware dokumentiert und elektronisch über die Telematikinfrastruktur der Arztpraxen oder eine Public-Key-Infrastruktur des Deutschen Gesundheitsnetzes signiert. Patienten erhalten ihre Impfbescheinigung inklusive eines QR-Codes in digitaler Form sowie auf Papier. Eine anonyme Zeichenfolge (sog. Hash) wird mit der Signatur in einem durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten Rechenzentrum gespeichert, personenbezogene Daten liegen damit nicht auf den Servern. Bei der Überprüfung des QR-Codes der Impfbescheinigung wird erneut ein Hash generiert, der mit dem hinterlegten Hash sowie der Praxissignatur verglichen wird. Wenn diese übereinstimmen ist der Impfnachweis verifiziert. Um sicherzustellen, dass es sich bei dem Inhaber des QR-Codes um die geimpfte Person handelt, ist jedoch ein Abgleich mit einem Ausweisdokument nötig.

Chance auf Rückkehr zu offener Gesellschaft?

Dr. Hans-Jürgen Schrörs, Mediziner und Geschäftsführer der GZIM erläuterte, dass durch die bereits vorhandene Komplettanbindung kein Zusatzaufwand im Praxisalltag entstehe. Durch die App ImpfPassDE stehe den Bürgern bereits ein digitaler Impfpass zur Verfügung, der mit den Praxen gekoppelt werden könne und die nötigen Anforderungen der DSGVO, des deutschen IfsG sowie der EU-Richtlinie zum e-Impfpass erfülle. Der Impfnachweis sei fälschungssicher und durch das anonymisierte Verfahren vor dem Zugriff Dritter geschützt. Der Barcode sei mit jedem Smartphone lesbar. Schrörs sieht im digitalen Impfpass eine Chance für Reisen und Großveranstaltungen sowie das Hotel- und Gaststättengewerbe ihre Leistungen trotz der Corona-Pandemie wieder umfassend anzubieten.

Autor:
Stand:
15.03.2021
Quelle:
  1. GZIM: Pressemitteilung – Digitaler Impfnachweis für die Praxis schon bald verfügbar (10.03.2021)
  2. BMG: Fragen und Antworten zum digitalen Impfnachweis
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