Informationsbrief zu Paxlovid

Der Hersteller informiert über eine Verlängerung der Haltbarkeit des COVID-19-Medikaments Paxlovid (Nirmatrelvir/Ritonavir) um 6 Monate.

Infobrief

Die Firma Pfizer informiert in Abstimmung mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) darüber, dass für das COVID-19-Medikament Paxlovid (Nirmatrelvir/Ritonavir) eine neue Haltbarkeitsdauer in der Europäischen Union zugelassen wurde.

Das Präparat ist indiziert zur Behandlung von COVID-19 bei Erwachsenen, die keinen zusätzlichen Sauerstoff benötigen und bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht. Seit dem 18. August 2022 können Ärzte die Paxlovid zur Behandlung von COVID-19 bei Risikopatienten direkt in ihrer Praxis abgeben und bis zu fünf Therapieeinheiten auf Lager halten.

Haltbarkeit um 6 Monate verlängert

Die Produktinformationen von Paxlovid wurden dementsprechend aktualisiert. Die Haltbarkeit der Filmtabletten wurde von 12 auf 18 Monate verlängert. Der Hersteller weist darauf hin, dass die Lagerungsbedingungen („Nicht über 25°C lagern“, „Nicht im Kühlschrank lagern oder einfrieren”) dabei unverändert bleiben.

Verlängerung gilt für bereits hergestellte Chargen

Die Verlängerung der Haltbarkeit von 6 Monaten gilt auch rückwirkend für alle bereits hergestellten Paxlovid-Chargen. Packungen oder Blister mit einem aufgedruckten Verfalldatum von 11/2022 bis 05/2023 können demnach 6 Monate über das aufgedruckte Datum hinaus verwendet werden, wenn die zugelassenen Lagerungsbedingungen eingehalten wurden.

Die folgende Tabelle zeigt die Verfallsdaten der betroffenen, auf dem Markt befindlichen Arzneimittel.

Aufgedrucktes VerfallsdatumAktualisiertes Verfallsdatum
November 2022Mai 2023
Dezember 2022Juni 2023
Januar 2023Juli 2023
Februar 2023August 2023
März 2023September 2023
April 2023Oktober 2023
Mai 2023November 2023


Bei allen Packungen oder Blistern mit einem aufgedruckten Verfalldatum ab Juni 2023 ist die verlängerte Haltbarkeit bereits berücksichtigt.

Weiterführende Informationen

Da die Arzneistoffkombination Paxlovid durch eine Vielzahl von Arzneimittelinteraktionen geprägt ist, müssen diese vor der Anwendung in jedem Fall überprüft werden. Das Pharmaunternehmen Pfizer bietet hierzu einen webbasierten Interaktionscheck für medizinisches Personal und Patienten an. Zusätzliche Informationen sind zudem auf der Webseite des BfArM und der Europäischen Arzneimittelagentur verfügbar.

Aufforderung zur Meldung von Nebenwirkungen

Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung an den Hersteller, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder die entsprechende Arzneimittelkommission zu melden.

Weitere Informationen können dem beigefügten Informationsbrief entnommen werden.

PDF öffnenInformationsbrief zu Paxlovid

Autor:
Stand:
13.10.2022
Quelle:

Pfizer: Informationsbrief zu Paxlovid

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